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Geschrieben von schindel am 06.12.2017 um 08:55:

  Landesspielhallengesetz Hessen: Änderungen liegen als Antrag vor

Es gibt einen Änderungsantrag zum bisherigen Gesetzentwurf für das neue hessische Spielhallengesetz. Unter anderem soll der Mindestabstand nun 300 Meter betragen.

Durch die Anhörung im Landtag sei deutlich geworden, "dass sich die Glücksspielproblematik nicht allein über eine Regulierung der Spielhallen lösen lässt". Mit diesem Satz begründen CDU und Bündnis 90/Die Grünen ihren "Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes" vom 30. November. Das neue Landesspielhallengesetz soll es ab Januar 2018 geben.

Änderungen werden danach unter anderem beim Mindestabstand beantragt, der nun statt 500 Meter 300 Meter Luftlinie betragen soll. Die Passage im Entwurf: "Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 500 Meter Luftlinie einzuhalten." Die Passage geändert: "Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Meter Luftlinie einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Einrichtungen und Örtlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Spielplätze, Freizeiteinrichtungen, Schul- und Lernorte."

Im Weiteren soll die Laufzeitverkürzung von 15 auf 10 Jahre soll wegfallen, da die Spielhallenbetreiber hier "eine zusätzliche Einschränkung sehen".

Laut Ansicht von CDU und Bündnis 90/Grünen ist ein einheitliches, vom Aufstellungsort unabhängiges Schutzkonzept notwendig. Es müsse die Abwanderung in die 'Illegalität', d.h. zu den unkontrollierten Spielstätten, verhindert werden. Der zunehmenden Aufstellung von Glücksspielautomaten in sogenannten 'Spielbistros' müsse begegnet werden. Das Online-Glücksspiel müsse reguliert werden, insbesondere da eine Verlagerung in diesen Bereich zu befürchten sei. Diesbezüglich sei nur eine bundesweite Regelung sinnvoll.

Vom Hessischen Münzautomaten-Verband heißt es, dass er weiter in Gesprächen sei, um Änderungen zu erreichen. Er hatte für die bisherigen Anhörungen eine Vielzahl Aufsteller organisiert, aus denen sich CDU und Bündnis90/Grüne zufolge ein "umfassendes Bild über die mit dem Automatenspiel einhergehende Problematik ergeben" hat.

Die Plenarsitzungen zur weiteren Beratung finden ab nächster Woche Dienstag am 12., 13. und 14.12. statt.

https://www.gamesundbusiness.de/news/details/hessen-aenderungen-liegen-als-antrag-vor/


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