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Geschrieben von Lena V. am 13.11.2017 um 17:15:

  Igenieur für Systemtechnik? Freiberufler?

Hallo zusammen,

ich bin noch relativ neu im Gewerbeamt und nun stellt sich mir folgende Frage..

Muss ein Diplom-Informatiker und Igenieur für Systemtechnik (Nachweise liegen mir vor), der nach eigener Aussage ausübt: Erarbeitung von Systemsoftware, ein Gewerbe anmelden?

Wir sind hier verschiedener Meinungen und ich würde mich freuen, wenn Ihr/Sie mir Ihre/Eure Meinung zu dem Thema mitteilt!

Danke schonmal vorab smile



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 13.11.2017 um 17:39:

  Ingenieur für Systemtechnik

Hallo und Willkommen,
ich würde ganz spontan eine Anmeldung verlangen, da es ja um die Tätigkeit geht und nicht um die Ausbildung und ich wüsste nicht, dass man als Programmierer über eine besondere Ausbildung verfügen muss....



Geschrieben von Rheinhesse am 14.11.2017 um 08:37:

  RE: Ingenieur für Systemtechnik

Moin aus Rheinhessen,
auch ich schließe mich dieser Meinung an. Wir schauen immer auf die angezeigte / ausgeübte Tätigkeit und nicht auf die berufliche / persönliche Vorbildung. Wenn ein Prof. Dr. Dr. der Medizin meint, er müsste Zahnpflegeprodukte verkaufen, so ist das eine anzeigepflichtige, gewerbliche Tätigkeit und nicht aufgrund seiner Doktorgrade als freiberufliche Tätigkeit zu werten.



Geschrieben von Lena V. am 14.11.2017 um 11:58:

 

Vielen lieben Dank schonmal für die Antworten! smile So sehe ich es nämlich auch.

Das die besagte Person beim Finanzamt nach §18 Einkommenssteuergesetz als Freiberufler behandelt wird spielt dabei doch absolut keine Rolle oder?
Da wird das Einkommenssteuergesetz nicht anwenden, sondern nach der Gewerbeordnung handeln ist das für die Entscheidung, ob eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist unbedeutend. Oder bin ich noch nicht ausreichend informiert? Der Herr beharrt nämlich sehr darauf. Hatte ich in der Form noch nie. Kopfkratz



Geschrieben von BE-DE am 14.11.2017 um 12:21:

 

Moin Moin von der D...

Gewerberecht und Steuerrecht sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Der steuerrechtliche "Freiberufler" muss es nicht gewerberechtlich sein. als Hintergrund ist auch immer zu sehen: Es geht hier mit um die Überwachung Gewerbeamt - Gewerbetreibende, Ärztekammer - Ärzte, weitere Kammern für Rechtsanwälte etc. Wer überwacht einen Programmierer oder Softwareentwickler???



Geschrieben von ve-ru am 14.11.2017 um 13:00:

 

Hallo Be-De,

es gibt für die Ingenieure auch eine Kammerzuordnung

Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Baukammer Berlin
Brandenburgische Ingenieurkammer
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Hamburgische Ingenieurkammer
Ingenieurkammer Hessen
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ingenieurkammer Niedersachsen
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Ingenieurkammer des Saarlandes
Ingenieurkammer Sachsen
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Ingenieurkammer Thüringen

schließlich kann in Deutschland nicht jeder machen was er will



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 14.11.2017 um 13:24:

  Ingenieur für Sytemstechnik

hallo,
stimme BE-DE zu und bleibe bei meiner Meinung... der Programmierer muss anmelden... die von Ve-ru genannten Kammern sind für mich nicht für Ingenieure für Systemtechnik...



Geschrieben von Lena V. am 16.11.2017 um 13:45:

 

Dann fühle ich mich in meiner Meinung mal bestätigt und sage Danke für alle Beiträge!


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