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Geschrieben von ambanja am 09.10.2017 um 15:25:

  Generelle Frage zur Gaststätten-Konzession

Guten Tag Zusammen,

im Bekanntenkreis ergibt sich aktuell eine Situation von der ich nicht ganz überzeugt bin:


Person A pachtet eine Gaststätte (Speisen und alk. Getränke), erhält aber wegen aktueller Steuerschulden keine Konzession.

Person B ist Vollzeit berufstätig, hatte noch nie etwas mit Gaststätten etc. zu tun.

Person A bittet nun Person B, eine Konzession zu beantragen bis Person A die Steuerschulden abgezahlt und die Konzession übernehmen kann.

Ansonsten gäbe es für B keine Verpflichtungen im Lokal. B soll den Pachtvertrag, Brauereivertrag etc. alles mit unterschreiben.

Zwischen Person A und B soll eine Art "Untervertrag" gemacht werden, dass alle Kosten, Rechte und Pflichten von A getragen werden.

Ist so etwas überhaupt vor dem Gewerberecht/Gaststättenrecht zulässig? Gibt es für B nicht auch steuerliche Probleme oder gar mit dem eigenen Arbeitgeber?

Für mich klingt das irgendwie nach "schmu" smile

Fachmännische Einschätzungen würden mich hier sehr freuen smile



Geschrieben von KremserT am 10.10.2017 um 08:17:

  RE: Generelle Frage zur Gaststätten-Konzession

Zitat:
Original von ambanja
Guten Tag Zusammen,

im Bekanntenkreis ergibt sich aktuell eine Situation von der ich nicht ganz überzeugt bin:


Person A pachtet eine Gaststätte (Speisen und alk. Getränke), erhält aber wegen aktueller Steuerschulden keine Konzession.

Person B ist Vollzeit berufstätig, hatte noch nie etwas mit Gaststätten etc. zu tun.

Person A bittet nun Person B, eine Konzession zu beantragen bis Person A die Steuerschulden abgezahlt und die Konzession übernehmen kann.

Ansonsten gäbe es für B keine Verpflichtungen im Lokal. B soll den Pachtvertrag, Brauereivertrag etc. alles mit unterschreiben.

Zwischen Person A und B soll eine Art "Untervertrag" gemacht werden, dass alle Kosten, Rechte und Pflichten von A getragen werden.

Ist so etwas überhaupt vor dem Gewerberecht/Gaststättenrecht zulässig? Gibt es für B nicht auch steuerliche Probleme oder gar mit dem eigenen Arbeitgeber?

Für mich klingt das irgendwie nach "schmu" smile

Fachmännische Einschätzungen würden mich hier sehr freuen smile


Guten Morgen,

das klingt nach einem Paradebeispiel eines Strohmannverhältnisses. Eigentlicher Gewerbetreibender ist Person A, Person B wird aufgrund der weißen Weste vorgeschoben. Hier kann ein Verfahren nach § 35 GewO eingeleitet werden.



Geschrieben von SteBa am 10.10.2017 um 08:35:

 



Person B sollte sich auch bewusst sein, dass sie nach außen hin als Gewerbetreibende auftritt. Sie hat die Konzession, sie meldet das Gewerbe an. Somit ist sie auch in allen Belangen Ansprechpartnerin, z.B. fürs Finanzamt, die Brauerei, den Verpächter, fürs Bezahlen von offenen Rechnungen etc. pp.

Person B wäre nicht die erste, die sich wegen so einer Strohmann-Geschichte hoffnungslos verschulden würde (z.B. Brauereiverträge sind meist ziemlich "happig" und auch das Finanzamt will regelmäßig Geld sehen) und ob die Gaststätte nachher tatsächlich läuft, steht ja auch noch nicht fest.

Und ob Person B ihr Geld, welches die Gläubiger von ihr einfordern, jemals (trotz sogenanntem "Untervertrag") von Person A wieder bekommt, steht erst recht in den Sternen.

Als Person B würde ich da tunlichst die Finger davon lassen.



Geschrieben von domar am 10.10.2017 um 09:31:

 

Ja, sehe ich genauso. Theoretisch kann das Gewerbe untersagt werden. Siehe hier:

VG Regensburg, Urteil vom 12.05.2016,Az. RN 5 K 15.804



Geschrieben von ambanja am 10.10.2017 um 10:20:

 

Vielen Dank für Eure Antworten - ich habe mir so etwas schon gedacht und hoffe, diejenigen damit auf den richtigen Weg zu bringen!


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