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Geschrieben von Rechtsbehelf am 27.09.2017 um 09:33:

  Verkäufer auf Kassenbon

Good Morning!!!!

ich habe derzeit etwas Probleme mit einem Wanderlager... Dort werden Klamotten verkauft und auf den Kassenbons ist kein Verkäufer ausgezeichnet... da es m. E. sowieso schwierig ist, den billigen Ramsch im Nachhinein umzutauschen, stellt sich erstmal die Frage, ob der Verkäufer überhaupt auf einem Kassenbon ausgezeichnet sein muss...

Des Weiteren liegen im Wanderlager Preisliste aus:

Schuhe 20 Euro
Hemden 10 Euro etc..

Liegt irgendwo ein Verstoß gegen die Preisauszeichnungspflicht o. Ä. vor?

Danke für eure Hilfe !!!!



Geschrieben von gmg am 27.09.2017 um 10:52:

  RE: Verkäufer auf Kassenbon

Moin

Guckst Du hier

Auch ein "Kassenbon" ist eine "Rechnung".

Grüße



Geschrieben von KremserT am 27.09.2017 um 11:49:

  RE: Verkäufer auf Kassenbon

Zitat:
Original von gmg
Moin

Guckst Du hier

Auch ein "Kassenbon" ist eine "Rechnung".

Grüße


und damit Hinweis an das Finanzamt / Steuerfahndung?



Geschrieben von gmg am 27.09.2017 um 13:07:

  RE: Verkäufer auf Kassenbon

.... eine Mitteilung an die Finanzverwaltung ist immer überlegenswert bei solchen Sachverhalten.
Ich würde ein entsprechendes Anschreiben fertigen.

Grüße



Geschrieben von Maliklaus am 28.09.2017 um 08:21:

  Mitteilung an FA / Steuerfahndung

Hallo,

als Anlage der Vordruck zur Mitteilung nach § 116 AO.



Geschrieben von domar am 28.09.2017 um 08:40:

 

Die Begründung des billigen Ramsches umzutauschen suggeriert den Eindruck, dass man alles umtauschen kann was die Käuferin oder der Käufer nicht will, weil er es möglicherweise nur einmal tragen will. Vorsicht. Es handelt sich dabei immerhin noch um einen privatrechtlichen Vertrag.

Ansonsten sehe ich es wie die Kollegen vor mir.


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