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Geschrieben von Rechtsbehelf am 14.08.2017 um 11:16:

Daumen hoch! Reisegewerbe - Erforderlichkeit eines Fotos

Guten Tag,

im Rahmen der Erteilung von Reisegewerbekarten habe ich auf einem Seminar "gelernt", dass auf der Karte kein Passbild mehr notwendig sei...

Wie ist bei Ihnen die gängige Praxis...

Verwenden Sie noch Fotos bzw. lassen sich diese vorlegen?

Woher kommt eig. diese "Gesetzesänderung"?

VG Vom RB Kopfkratz



Geschrieben von KremserT am 14.08.2017 um 11:42:

  RE: Reisegewerbe - Erforderlichkeit eines Fotos

Moin

das sollte eigentlich schon mit dem zweiten Mittelstandentlastungsgesetz weggefallen sein (bitte nicht drauf festnageln, mir schwebt das so im Hinterkopf rum), meines Wissens 2007. Die aktuellen Vordrucke für das Reisegewerbe bieten auch gar keinen Raum mehr für solch ein Passbild. Daher lasse ich mir so etwas auch nicht vorlegen, da es eh bei Ausstellung der Reisegewerbekarte auf die persönliche Anwesenheit des Antragstellers (unter anderem wegen der zu leistenden Unterschrift auf der RGK) ankommt.



Geschrieben von Ullrich am 14.08.2017 um 11:47:

  RE: Reisegewerbe - Erforderlichkeit eines Fotos

Hallo,

im Jahr 2007 ist das Mittelstandsentlastungsgesetz in Kraft getreten. Die bis dahin geltende ausschließliche personenbezogene RGK-Pflicht wurde geändert, so dass nunmehr z.B. auch juristische Personen eine RGK erhalten können. Auch kann seitdem ein Angestellter des Inhabers das RG vor Ort ausüben (mit einer Kopie oder Zweitschrift der RGK). In diesem Zusammenhang wurde u.a. die Fotopflicht abgeschafft.

Somit besteht bei Ausstellung einer RGK keine Wahlmöglichkeit, ob mit Foto oder ohne - es geht nur noch ohne.


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