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Geschrieben von SE-Schwarzarbeit am 11.08.2017 um 11:41:

Fragezeichen Erweitertes Warenangebot auf Wochenmärkten

§ 67 der Gewerbeordnung schränkt das regelmäßige Warenangebot auf Wochenmärkten ein, bietet aber im Absatz 2 landesspezifische regionale Anpassungsmöglichkeiten.

Nach meinem letzten Kenntnisstand hat die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) zwar schon vor einigen Jahren den Bund-Länder-Ausschuss (BLA) „Gewerberecht“ beauftragt, in enger Abstimmung mit dem BLA „Inlandsmessen“ den etwaigen Anpassungs- und Modernisierungsbedarf zur Schaffung noch besserer Rahmenbedingungen aufzuzeigen und ggf. „Muster-Vorschriften“ zur Gewährleistung harmonisierender Vorschriften bis zur nächsten WMK zu konzipieren. Der BLA „Inlandsmessen“ ist aber seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass kein derartiger Bedarf bestehe. Diesem Beschluss hat sich am 23./24.5.2007 auch der BLA „Gewerberecht“ mit einer Enthaltung angeschlossen. Seither ist dieses Thema offenbar noch nicht wieder aufgegriffen worden.

Weil sich auf Landesebene diesbezüglich auch Nichts tat, haben in unserem Bundesland die meisten Kreise und kreisfreien Städte per Verordnung das Warenangebot (gleichlautend) erweitert. Folgende Waren des täglichen Lebens dürfen neben den in § 67 GewO genannten Produkten feilgeboten werden:
- Haushaltswaren des täglichen Bedarfs,
- Ton-, Gips- und Keramikwaren (ausgenommen Porzellanwaren),
- Korb-, Bürsten- und Holzwaren, Spankörbe,
- Reinigungs- und Putzmittel,
- Kurzwaren,
- Toilettenartikel einfacher Art,
- Blumenpflegemittel, Blumenarrangements, künstliche und getrocknete Blumen, Grabgestecke, Kränze,
- Kleingartenbedarf einfacher Art,
- Modeschmuck
- Neuheiten und sonstige Werbeverkaufsartikel,
- Kleintextilien,
- Hausschuhe, Sandalen und Badeschuhe,
- Kleinspielsachen.

Im Zuge der Evaluierung bringt ein örtliches Ordnungsamt jetzt zusätzlich "Tiernahrung" auf den Plan. Gibt es möglicherweise in anderen Bundesländern ein von o.a. Aufzählung abweichendes Angebot, wurde "Tiernahrung" an anderer Stelle schon in das Angebot von Wochenmärkten aufgenommen.

Vielen Dank für Eure zahlreichen Rückmeldungen!



Geschrieben von KremserT am 11.08.2017 um 12:24:

  RE: Erweitertes Warenangebot auf Wochenmärkten

Moin

mal schnell aus unserer Marktsatzung herauskopiert:

- Haushaltswaren des täglichen Bedarfs (Töpfer-, Keramik-, Glas-, Porzellan- und
Plastikwaren, Töpfe und Bratpfannen, Korb-, Bürsten-, Seil- und Holzwaren),
- Werkzeuge, Kleineisenwaren,
- Haus- und Badeschuhe,
- Bücher, Papier- und Schreibwaren,
- kunstgewerbliche Kleinartikel,
- Modeschmuck (mit Ausnahme der Regelung nach § 56 (2) a + b GewO),
- Drogeriewaren, einschl. Kosmetik und Haushaltschemie,
- Kurzwaren,
- Kleingartenbedarf,
- künstliche und getrocknete Blumen,
- Spielwaren (außer gewaltverherrlichende Spiele),
- Lederwaren (außer Konfektion),
- Kleintextilien (z. B. Schals, Mützen, Handschuhe, Strümpfe, Krawatten, Unterwäsche,
Tischdecken, Blusen, Pullover),
- Imbiss


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