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Geschrieben von petergaukler am 06.07.2017 um 09:19:

  Gemeinden u. Städte begehen gegenüber der Bundesregierung Rechtsbruch !

Artikel der FAZ .

Einige Rechtsamtsleiter empören sich über den mangelnden Willen und die politisch vielerorts gewollte Zurückhaltung bei der Umsetzung des neuen Gesetzes: Sie sprechen von „Totalverweigerung der kommunalen Behörden“, sogar vom „Verfassungsbruch“. Denn die „unbilligen Härten“, für die das Gesetz die Ausnahmen vorsieht, sind unpräzise formuliert. Sogar den Fachbeamten im Wirtschaftsministerium gelang es nicht, für die Städte klar zu definieren, was darunter eigentlich zu verstehen ist: „Bei dem Begriff der unbilligen Härte handelt es sich um einen gerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, welcher nur durch Einzelfallentscheidungen ausgefüllt werden kann.“

Die Schließung einer Spielhalle sei keine „unbillige Härte“, sondern eine „regelmäßige Folge“ des vom Gesetzgeber verfolgten Regelungsziels. Die Städte sollen prüfen, welche Investitionen ein Spielhallenbetreiber getätigt hat, welche Abschreibungsfristen vorliegen, welche Laufzeiten Kredit- oder Pachtverträge haben, welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten es gibt. Für ein Rechtsamt einer Kleinstadt sind das Anforderungen, die mit einem kleinen Mitarbeiterstab kaum zu erfüllen sind. „Es gibt diese Handlungsempfehlung“, sagt Gerhard Mauch vom Städtetag, „die Umsetzung ist aber äußerst problematisch. Wir brauchen eine Verlängerung der Fristen für die Übergangszeit, um überhaupt rechtssicher entscheiden zu können.“


http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/der-gluecksspielstaatsvertrag-theorie-und-praxis-15089600.html



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