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Geschrieben von andreaenzmann am 05.07.2017 um 09:58:

  Veranstalter aber nicht Durchzuführender

Hallo Ihr Mitstreiter,

kurze Frage: Die Stadt ist Veranstalter eines Volksfestes. Hat jedoch die Organisation, Durchführung und Haftung einem Veranstaltungsunternehmen übertragen.
Wer muss die Festsetzung beantragen? Stadt oder Veranstaltungsunternehmen?

Wäre schön, wenn sich einige meiner Frage annehmen:-) Applaus

Grüße aus MV
Andrea



Geschrieben von Thomas Mischner am 05.07.2017 um 13:03:

  RE: Veranstalter aber nicht Durchzuführender

Hallo,

inwieweit könnte denn die Stadt noch Veranstalter sein, wenn
Zitat:
Organisation, Durchführung und Haftung
bei dem Veranstaltungsunternehmen liegen?



Geschrieben von andreaenzmann am 06.07.2017 um 08:19:

  RE: Veranstalter aber nicht Durchzuführender

das ist eine gute Frage......die habe ich meinem Chef auch gestellt.
Der möchte jedoch, dass die Festsetzung über die Stadt läuft, obwohl alle Angelegenheiten über den , ich sag jetzt mal Subunternehmer, laufen.



Geschrieben von VeSa am 06.07.2017 um 08:31:

 

Moin
Die Frage ist in meinen Augen eher eine zivilrechtliche.
Wenn es übertragen wurde bedeutet das für mich dass sich die Stadt eine Art "Vertreter" gesucht hat, um selbst nicht die ganze Arbeit machen zu müssen. Mich irritiert nur ein wenig die Sache mit der Haftung. Ansonsten würde ich sagen ganz klar, die Stadt steht offiziell als "Vertragspartner" da, vertreten durch den Bevollmächtigten. Und wenn der eben eine Vollmacht hat, dann kann der auch alles beantragen und regeln. Aber eben im Namen der Stadt sozusagen.

Woraus ergibt sich denn die Tatsache, dass die Stadt Veranstalter des Volksfestes ist? Oder stellt sie evt. einfach nur das Veranstaltungsgelände zur Verfügung?



Geschrieben von andreaenzmann am 06.07.2017 um 09:09:

 

Es gibt einen Vertrag zur Durchführung des Festes zwischen Stadt
und Veranstaltungsunternehmen.
Vertragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung des Festes.
Wir stellen nur die Flächen und regeln die Parkplatz und Verkehrsangelegenheiten.
Nun weiß ich immer noch nicht wirklich.......Antrag Festsetzung Stadt oder Vertragspartner verwirrt



Geschrieben von Thomas Mischner am 06.07.2017 um 09:11:

 

Wer ist denn Vertragspartner der Marktteilnehmer (Händler / Schausteller)?



Geschrieben von andreaenzmann am 06.07.2017 um 09:12:

 

Vertragspartner ist das Veranstaltungsunternehmen



Geschrieben von Thomas Mischner am 06.07.2017 um 09:15:

 

Dann ist es wohl auch Veranstalter und muss folglich die Festsetzung beantragen.



Geschrieben von andreaenzmann am 06.07.2017 um 09:26:

 

Also überzeuge ich jetzt meinen Chef, dass derjenige, der die Verträge mit den Künstlern, Schaustellern und Händlern macht, auch den Antrag auf Festsetzung
zu stellen hat.
Richtig



Geschrieben von Thomas Mischner am 06.07.2017 um 09:33:

 

.. zumindest dann, wenn er - wie hier - auch mit der Organisation und Durchführung betraut ist und die Verträge nicht im Namen der Stadt abschließt, sondern selbst haftet.



Geschrieben von andreaenzmann am 06.07.2017 um 09:48:

 

Super.....jetzt kann ich in diese Richtung weiter arbeiten.
Vielen lieben dank für die Hilfe.

Liebe Grüße aus dem sonnigen Ludwigslust
Andrea



Geschrieben von Sigi2910 am 06.07.2017 um 17:29:

 

Zitat:
Original von andreaenzmann
Es gibt einen Vertrag zur Durchführung des Festes zwischen Stadt
und Veranstaltungsunternehmen.
Vertragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung des Festes.
Wir stellen nur die Flächen und regeln die Parkplatz und Verkehrsangelegenheiten.
Nun weiß ich immer noch nicht wirklich.......Antrag Festsetzung Stadt oder Vertragspartner verwirrt

Antrag Vertragspartner.



Geschrieben von Ullrich am 07.07.2017 um 07:58:

 

Letztendlich geht es doch sicher nur darum, die Gebühren für die Marktfestsetzung zu sparen, indem sich die Stadt als Veranstalter ausgibt.



Geschrieben von andreaenzmann am 07.07.2017 um 08:11:

 

Moin
genauso ist es.......
Allen ein schönes Wochenende


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