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Geschrieben von b.mühle am 04.07.2017 um 17:41:

Fragezeichen Snacks in Rauchergaststätten

Hallo liebe Kollegen,
wie regelt Ihr die Thematik Snacks in Rauchergaststätten bzw.
wie ist bei Euch der Begriff Snack in Rauchergaststätten definiert?
Sind Snacks so etwas wie Nüsse, Salzstangen usw. oder geht die Definition bei Euch darüber hinaus wie z. B. verpackte Salate, belegte Brote usw.
Eure Erfahrungen würden mir als Entscheidungsstütze bzw. bei der Entscheidungsfindung sehr helfen.
Danke



Geschrieben von jaegerin am 05.07.2017 um 08:20:

 

MoinMoin,

soweit ich weiß, zählen belegte Brote und Salate schon zu den "zubereiteten Speisen".
Salzstangen, trocken Brot, Brezeln etc. sind sog. Dauerbackwaren und m.E. als "Snack" zu sehen.
Dazu hatte ich mal ein Urteil von 2008 gelesen. Da war zwar die Rechtslage noch etwas anders, aber die Definitionen werden sich wohl kaum geändert haben.

Hilft dir das schon weiter?

Grüßle aus Lpz



Geschrieben von b.mühle am 05.07.2017 um 13:46:

 

Hallochen,

danke für die Info. Hast du ev. noch das AZ des Urteils von 2008?

LG



Geschrieben von jaegerin am 05.07.2017 um 14:06:

 

MoinMoin,

sorry, habe mich im Jahr vertan. War von 2012:
Aktenzeichen 4 K 407.10 vom VG Berlin.

2008 war das "nichtraucherurteil", das habe ich verwechselt. Sorry nochmal Augen rollen

Grüße aus Lpz


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