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Geschrieben von Jannes am 13.06.2017 um 15:03:

  Eigentümerwechsel bei verpachteter Gaststätte

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive (der sieben vernünftigen Bundesländer),

heute war ein Mann bei mir der eine Gaststätte kaufen will, die schon verpachtet und konzessioniert ist. Er ist mit der Pächterin auch sehr zufrieden. Trotzdem treibt ihn die Sorge um, was wohl geschieht, wenn diese in drei Jahren aufgibt. Der neue Pächter und Konzessionär könnte ja schwerwiegendere Auflagen bekommen, die Küche könnte zu alt sein, der Brandschutz nicht mehr zeitgemäß.

Er hätte jetzt gerne eine Brief von mir in dem ich bescheinige, dass zum jetzigen Zeitpunkt alles okäy ist.

Ich frage mich nur, was könnte ihm dieser Brief jemals nutzen?
Dass ich das wohl nicht zu machen brauche ist mir auch klar (bin halt ein guter Mensch).
Über die Jahresfrist bei der Fortführung (vorläufige Konzession) habe ich ihm berichtet.
An sich müsste ich mich wohl mit einem Eigentümer eh nicht auseinandersetzen, es gibt keine Berührungspunkte. Andererseits verlangen wir hier beim Verfahren nach GastG immer die Kopie des Pachtvertrages. Hier müsste man ja zumindest auch den Neuen nachfordern.

Ihr merkt, ich kann das Thema nur umkreisen, aber nicht einengen. Vielleicht haben andere unter Euch andere Aspekte im Blick. Vielleicht führt das ganze hier zu einem schönen Gehirnstürm!



Geschrieben von Rheinhesse am 14.06.2017 um 08:02:

  RE: Eigentümerwechsel bei verpachteter Gaststätte

Moin aus Rheinhessen,
sicherlich haben wir mit dem Pächter im Konzessionsverfahren nach BGastG noch die wenigsten Berührungspunkte, aber helfen kann man ja immer.
Wenn der Herr die Immobilie erst noch kaufen will und abschätzen möchte, ob und inwiefern bei einem Pächterwechsel die Küche, die Installationen und die hygienischen Voraussetzungen gegeben sind, könnte er sich doch vielleicht (in Absprache mit dem Alt-Eigentümer und der Pächterin) an die zuständigen Stellen wenden die im Konzessionsverfahren gehört werden müssten und um eine informative Begehung der Gaststätte bitten. Kostet sicherlich ein paar Euro Gebühren - aber er wäre besser informiert.



Geschrieben von VeSa am 21.06.2017 um 09:20:

 

Moin
Einen neuen Vertrag nachfordern muss man meines Wissens nicht. An sich dient die Kopie des Miet-/Pachtvertrages dem Nachweis eines berechtigten Interesses, damit uns die Bürger nicht mit sinnloser Arbeit überschütten.
Wenn sich im laufenden Betrieb die privatrechtlichen Verhältnisse ändern hat das keinerlei Auswirkungen auf die Konzession.
Von daher würde ich da nichts weiter veranlassen.


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