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--- Wer ist zuständig für ein Bußgeld im Betriebsuntersagungsverfahren? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=15290)


Geschrieben von An Sa am 18.05.2017 um 11:14:

  Wer ist zuständig für ein Bußgeld im Betriebsuntersagungsverfahren?

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe jemand von euch kann mir meine Frage beantworten:

Ich habe von der Handwerkskammer eine Anregung für eine Betriebsuntersagung bekommen, die gleichzeitig vorschlagen ein Bußgeld gem. § 117 HwO einzuleiten.

Wo steht wer für diese Einleitung des Bußgeldverfahrens zuständig ist?
Gibt es eine Verordnung oder ähnliches?

Viele Grüße aus Baden-Württemberg, Esslingen
AnSa



Geschrieben von Maliklaus am 18.05.2017 um 13:45:

  Zuständigkeiten

Hallo,

in der Regel gibt es in jedem Bundesland eine Zuständigkeitsverordnung zur Gewerbeordnung, bzw. zur Handwerksordnung.

Für die Betriebsuntersagungen nach § 16 HWO sind in der Regel die örtlichen Gewerbeämter zuständig. Was die Bußgelder nach dem SchwarzArbG angeht, so gibt es da erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.

Bezüglich der Untersagung kann ich dir auch gerne einen Musterbescheid zukommen lassen.



Geschrieben von SteBa am 18.05.2017 um 13:48:

 



Hier dürfte der § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 2 Abs. 1 OwiZuVo Baden-Württemberg einschlägig sein.

Wir führen jedenfalls sowohl die Handwerksuntersagungen als auch die damit zusammenhängenden Bußgeldverfahren durch.

Grüße

SteBa



Geschrieben von HBinder am 18.05.2017 um 13:49:

  RE: Wer ist zuständig für ein Bußgeld im Betriebsuntersagungsverfahren?

Hallo,

meines Erachtens ergibt sich dies aus § 2 Abs. 1 OwiZuVO für BW.

Gruß
HBinder



Geschrieben von An Sa am 18.05.2017 um 14:00:

 

Vielen Dank euch allen schon mal!

SteBa, gebt ihr die Bußgeldsache also nicht an die Bußgeldstelle im Hause ab?

Klaus, vielen Dank, evtl. würde ich nochmals drauf zurück kommen! smile

Liebe Grüße



Geschrieben von SteBa am 18.05.2017 um 16:59:

 

Doch, ich gebe den Fall mit Angabe der Bußgeldhöhe und der entsprechenden Rechtsgrundlage an unsere Bußgeldstelle weiter, die führt dann das Owi-Verfahren durch.

Mit "wir" meinte ich das Landratsamt an sich. smile



Geschrieben von domar am 19.05.2017 um 08:51:

 

Zitat:
Original von An Sa
Vielen Dank euch allen schon mal!

SteBa, gebt ihr die Bußgeldsache also nicht an die Bußgeldstelle im Hause ab?

Klaus, vielen Dank, evtl. würde ich nochmals drauf zurück kommen! smile

Liebe Grüße





Guten Morgen,

bei uns ist es so, dass ich den Sachverhalt sowie Art und Umfang ermittle. Ich vernehme Zeugen, höre den Betroffenen an und versuche Einigkeit über die Bußgeldhöhe zu erreichen. Nach meiner Wertung gebe ich dann einen Bußgeldvorschlag mit dem kompletten Bußgeldtext an die Bußgeldstelle ab. Die überwachen die Zahlungseingänge und führen Maßnahmen wie Vollstreckung in Verbindung mit der Kreiskasse durch.

Die Überschrift irritiert etwas. Es gibt nach meiner Kenntnis kein Bußgeld im Verwaltungsverfahren. Bußgelder gibt es nur im Bußgeldverfahren oder Ermittlungsverfahren. Also nicht verwechseln mit Verwaltungsverfahren. Und ein Untersagungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren. Allein schon der Unterschied der Rechte des Betroffenen sind Grundrechte im Bußgeldverfahren, die nicht zu unterschätzen sind.

Man sollte vermeiden die beiden Verfahrensarten zu verwechseln.

Gruß aus der verregneteten Mitte Hessens.


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