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-- Für Bekannten Sachen verkaufen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=15235)


Geschrieben von Muharrem am 27.04.2017 um 17:22:

  Für Bekannten Sachen verkaufen

hey, kann ich als privatperson für einen bekannten, der öfters auf flohmärkten ist, für ihn sachen auf ebay verkaufen, alle 2-3 wochen 25-40 Artikel(sogut wie alles gebraucht) ohne, dass ich irgendwelche probleme bekommen kann?
/e
meist gehen die artikel auch nicht teuer weg, 30 sachen vielleicht für 250-300 Euro oder sowas



Geschrieben von Jannes am 28.04.2017 um 13:54:

  RE: Für Bekannten Sachen verkaufen

Tjaaaaaaaaaa,

ein wirklich gedehntes Tja.
Da krachen die Rechtsgebiete aufeinander.
Bis 410 € Gewinn im Jahr ist es dem Finanzamt relativ egal.
Eine solche Bagatellgrenze kennt das Gewerberecht aber nicht.
Wenn Sie vorhaben das dauerhaft zu machen und wenn Sie damit Geld verdienen möchten, dann müssen Sie das anmelden.

Das Melden tut auch nicht weh und kostet je nach Bundesland zwischen 10,23 € und 48,60 €. Weitere Kosten wie eine Berufsgenossenschaft dürften nicht anfallen.

Stöbert man dann mal mit 'bing' oder 'Yahoo' etwas im Internet finden sich bestimmt 30 Gerichtsurteile die ein Gewerbe schon bei 40 Ebay-Verkäufen im Jahr! ansetzen.


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