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Geschrieben von rosebud am 25.04.2017 um 12:10:

  Auswahlkriterien bei fehlendem mindestabstand

Hi,
Wie ich aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, denkt eine süddeutsche Großstadt ernsthaft darüber nach, die Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallenstanorten in Abhängigkeit von der Einwurfhöhe bzw. des Saldo 2 zu treffen.
Die zugrunde liegende Idee ist folgende :
Je höher der Saldo 2, umso höher ist die Zahl der Spielsüchtigen am Standort. Auf diese Weise können die Hauptziele des Glücksspielstaatsvertragesj, Spielsuchtprävention und die Bekämpfung von Spielsucht Am besten umgesetzt werden.

Grüße



Geschrieben von John-Lautner am 25.04.2017 um 19:16:

 

Super Idee, also machen Achmed , Ali usw mit den am besten frisierten Maschinen das Rennen Respekt



Geschrieben von chinchilla am 26.04.2017 um 10:36:

 

weil ali s immer bei saldo2 ne dicke zahl stehn haben



Geschrieben von rosebud am 26.04.2017 um 14:34:

 

Hi,

Hier geht's doch nicht um dieAlis.
Endlich haben die Städte ein Auswahlkriterium gefunden, welches ermessensfehlerfrei Angewendet werden kann !
Die großen umsatzstarken Mehrfachlkonzessionen kommen weg - die kleinen bleiben .
Die Städte brauchen lediglich die Vergnügungssteueranmeldungen auszuwerten.

Grüße



Geschrieben von dieter116 am 27.04.2017 um 05:51:

 

Selten soviel Blödsinn gelesen !



Geschrieben von rosebud am 27.04.2017 um 12:11:

 

[quote]Original von dieter116
Selten soviel Blödsinn gelesen ![/quot

Hi,
Wieso Blödsinn ?

Die Städte haben in den letzten 5 Jahren der sog. Übergangsfrist keinerlei Auswahlentscheidungen treffen können mangels Rechtssicherheit der Auswahlkriterien.
In ihrer Not haben manche sogar zu Verlosungen gegriffen.
Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen dass sie damit scheitern werden.
Der Vorschlag der Stadt bezieht sich auch nur auf das Verfahren bei mehreren konkurrierenden Antragstellern am selben Standort.
Er ist genauso viel oder wenig bescheuert wie die anderen Auswahlkriterien auch - aber er ist in Zahlen erfassbar und bewertbar.

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 27.04.2017 um 14:33:

 

Zitat:
Original von rosebud
[quote]Original von dieter116
Selten soviel Blödsinn gelesen ![/quot

Hi,
Wieso Blödsinn ?

Die Städte haben in den letzten 5 Jahren der sog. Übergangsfrist keinerlei Auswahlentscheidungen treffen können mangels Rechtssicherheit der Auswahlkriterien.
In ihrer Not haben manche sogar zu Verlosungen gegriffen. Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen dass sie damit scheitern werden.
Der Vorschlag der Stadt bezieht sich auch nur auf das Verfahren bei mehreren konkurrierenden Antragstellern am selben Standort.
Er ist genauso viel oder wenig bescheuert wie die anderen Auswahlkriterien auch - aber er ist in Zahlen erfassbar und bewertbar.

Grüße


verlosungen scheitern eben nicht !

siehe aktuelle urteile der obersten gerichte(BVfg.) , die auswahlkriterien -landesgsetzte für verfassungskonform erachten !

pg.



Geschrieben von dieter116 am 28.04.2017 um 05:37:

 

Von den Umsatzzahlen kann man nicht auf die Anzahl der Spielsüchtigen schliessen.

Eine Halle macht x Umsatz mit 25 Spielsüchtigen und kaum Gelegenheitsspielern,
eine andere 2x Umsatz mit 5 Spielsüchtigen und vielen Gelegenheitsspielern.
Die ist auch standortabhängig.

Es können auch Objekte mit mehrfachen Konzessionen nicht mit Einfachkonzessionen verglichen werden.

Bei mehrfach K. würde die mit dem geringsten Umsatz mit der Einfachk. verglichen werden.

Dies könnte zu einer Bevorzugung einer der K. einer Mehrfachk. führen.

Ein gerechteres Auswahlkriterium wäre z.B. , zu bewerten, wie sich die Betreiber bisher an die Gesetze hielten etc. .



Geschrieben von rosebud am 28.04.2017 um 13:39:

 

Hi,
Nein die Rechtstreue ist auch kein geeignetes Kriterium!

Wie willst du es beispielsweise bewerten, wenn Aufsteller A den Mindestabstand zwischen 2 ZweierGruppen um 5 Zentimeter unterschreitet, Aufsteller B eine Uhr zu wenig aufgehängt hat (BaWü).

Umsatz oder auch die Anzahl der Automaten sind zählbar!

Grüße


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