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Geschrieben von Simone R. am 31.03.2017 um 09:45:

Fragezeichen Tätigkeiten nach dem StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern

Guten Morgen,

uns liegt eine Gewerbeanzeige mit dem Gegenstand "Buchung laufender Geschäftsvorfälle sowie Lohnabrechnungen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern und Rechtsanwälten, Unternehmensberatung" vor.

Meines Erachtens ist der gute Mann, was den ersten Teil betrifft, freiberuflich tätig (bei der Unternehmensberatung lässt sich natürlich darüber streiten). Er ist allerdings anderer Meinung und möchte auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, da er ja kein Steuerberater sei. Er sei IHK-geprüfter Bilanzbuchhalter und falle weder unter § 18 EStG noch unter § 6 (1) GewO.

Wie würdet ihr das Ganze denn einschätzen?

Sonnige Grüße aus Heppenheim



Geschrieben von HBinder am 03.04.2017 um 08:10:

  RE: Tätigkeiten nach dem StBerG, freie Mitarbeiter bei Steuerberatern

Hallo,

meiner Meinung ist die Tätigkeit der Buchungen und die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten Gewerbe und anzeigepflichtig. Nach § 6 GewO ist die GewO nicht auf Steuerberater und Rechtsanwälte anzuwenden. Dies trifft auf ihn jedoch nicht zu, da er weder Steuerberater noch Rechtsanwalt ist. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich auch nicht um eine persönliche Dienstleistung höherer Art. Deshalb keine freiberufliche Tätigkeit. Er muss ein Gewerbe anmelden.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Civil Servant am 03.04.2017 um 14:16:

 

Wobei sich die Anmeldung für mich so liest, als wäre die Person zumindest teilweise für StB und WP tätig, womit geklärt werden sollte, ob der Mann nicht als Arbeitnehmer unterwegs ist.



Geschrieben von Simone R. am 03.04.2017 um 15:00:

 

Ich hätte das Ganze wie gesagt eher als freiberuflich eingestuft, er ist zwar selbst kein Steuerberater, aber die Tätigkeiten beziehen sich ja auf das StBerG. Bin mir auch nicht sicher, ob diese wirklich von jedermann einfach so ausgeübt werden können!? Vielleicht liege ich aber auch ganz falsch!

Ja, das mit der evtl. Arbeitnehmertätigkeit habe ich mich auch schon gefragt Kopfkratz

Gibt es noch weitere Meinungen?

Danke euch



Geschrieben von Civil Servant am 03.04.2017 um 15:35:

 

Ohne Studium eher kein Freiberuf.

Der Einsatz beim StB/WP sollte noch geklärt werden.

Sind Sie zufällig in Mittelhessen zu Hause?



Geschrieben von Simone R. am 04.04.2017 um 07:42:

 

Okay, danke!

Nein, in Südhessen


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