Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Bußgeldverfahren gegen juristische Personen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=14972)


Geschrieben von Brocky110 am 26.01.2017 um 12:23:

Fragezeichen Bußgeldverfahren gegen juristische Personen

Hallo zusammen,

bei uns weigern sich nach mehrfacher Aufforderung

1. eine GmbH mit einem Geschäftsführer sowie
2. eine GbR mit zwei Gesellschaftern

ihr Gewerbe an, bzw. abzumelden.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das Owi-Verfahren gegen die Geschäftsführer/Gesellschafter oder die GmbH/Gbr einleite?

Ich habe bereits im Internet nach einer Lösung gesucht, leider nichts mit einschlägiger Begründung gefunden.
Da ich auch meinem Teamleiter eine Rückmeldung geben muss (mit Begründung) wollte ich hier mal höflichst anfragen, ob mir jemand eine Rückmeldung mit kurzer Begründung/Erklärung geben kann?

Vielen Dank und schöne Grüße aus dem Münsterland!!!
Danke



Geschrieben von gewerbe-beelitz am 26.01.2017 um 14:54:

  RE: Bußgeldverfahren gegen juristische Personen

Moin in die Runde,

Adressat des Owi-Verfahrens ist immer der Rechtsträger.
Ergo ist dies bei der GmbH gegen die GmbH als solche und bei der GbR gegen jeden einzelnen Gesellschafter zu richten

LG aus der Spargelstadt



Geschrieben von Brocky110 am 27.01.2017 um 07:59:

 

Vielen Dank für die Rückmeldung "Gewerbe-Beelitz"!

Gibt es irgendeinen Paragrafen woraus sich es ergibt das der Adressat immer der Rechtsträger ist?
Muss/sollte ich bei dem Owi-Verfahren gegen die GmbH den § 30 erwähnen?

Vielen Dank für weitere, ausführende Rückmeldungen!!!



Geschrieben von C.Stapler am 27.01.2017 um 10:55:

  RE: Bußgeldverfahren gegen juristische Personen

Zitat:
Original von gewerbe-beelitz
Moin in die Runde,

Adressat des Owi-Verfahrens ist immer der Rechtsträger.
Ergo ist dies bei der GmbH gegen die GmbH als solche und bei der GbR gegen jeden einzelnen Gesellschafter zu richten

LG aus der Spargelstadt


Das ist so nicht ganz richtig und kann auch nicht so schnell beantwortet werden. Bei der GbR stimmt es.

Jedoch kann man beim OWI gegen eine juristische Person sowohl gegen die GmbH ein Verfahren eröffnen, als auch gegen den gesetzlichen Vertreter. Einzeln oder gegen Beide. Führ ich ein einheitliches Verfahren, mach ich ein selbstständiges Verfahren oder, oder, oder. Die § 9, § 14 und § 30 OwiG sagen dazu mehr.
Hier ist immer der Einzelfall zu prüfen und kann nicht pauschalisiert werden.

Im "Handbuch des Bußgeldverfahrens" von Wieser ist dies ganz gut beschrieben. Daher rate ich, dort nachzuschauen. Hier zu schreiben, würde zu lange dauern und sprengt den Rahmen.


Schöne Grüße aus dem Vogelsberg.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH