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Geschrieben von dealb am 16.01.2017 um 14:38:

  Gewerbeanmeldung auf tote Person



vor ca. 1 Jahr wurde bei uns eine GbR mit drei Gesellschaftern angemeldet. Nun habe ich herausgefunden, dass einer der Gesellschafter schon vor Anmeldung verstorben war. Wie so etwas zustande kommt, ist die Frage, aber jeder Kollege macht ja mal ein Fehler

Nun stellt sich mir aber die Frage, wie wir in dieser Sache am besten vorgehen. Ich könnte einfach eine Abmeldung von Amts wegen machen und die Sache ist erledigt, aber eigentlich möchte ich das den anderen Gesellschaftern nicht einfach so "durchgehen" lassen. Eine Owi, da falsche Angaben getätigt wurden? Wobei es sich hier ja um einen viel größeren Verstoß handelt, meiner Meinung nach...



Geschrieben von domar am 17.01.2017 um 07:47:

 

Dem Grunde nach müsste ein Gesellschaftervertrag der GbR vorliegen. Den würde ich mir zunächst gerne genauer anschauen und dann entscheiden gegen wen und wegen was ein Verfahren einzuleiten ist.

Möglicherweise wäre diese Thematik im nichtöffentlichen Bereich besser aufgehoben.



Geschrieben von Runge am 17.01.2017 um 11:24:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

eine GbR als solche kann ja nicht angemeldet werden, sondern das könnte nur jeder Gesellschafter für sich als Einzelgewerbetreibender. Irgendwie dürfte das wohl auf beiden Seiten nicht bzw übersehen worden sein. Ich würde, glaube ich, zu einer Abmeldung von Amts wegen tendieren, da der verstorbene Gewerbetreibende das ja nicht mehr tun kann.

Regina Runge



Geschrieben von HBinder am 17.01.2017 um 13:51:

 

Hallo,

wenn man das unbedingt ahnden will, dann müsste man nachschauen und prüfen, wer von den Gesellschaftern die Gewerbe-Anmeldung des Verstorbenen ausgefüllt bzw. unterschrieben und somit die falschen Angaben gemacht hat.

Wie zuvor schon ausgeführt: Abmeldung vom Amts wegen.

Gruß
HBinder


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