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Geschrieben von Anni am 12.12.2016 um 14:07:

  Verschmelzung von zwei Firmen

Moin Moin,

beim folgendem Fall weiß ich nicht genau wie die Gewerbemeldungen aussehen müssen.

Person A hat ein Einzelunternehmen mit der Tätigkeit X und eine weitere Firma e. K.

Herr A möchte aus beiden Firmen einen Firma machen. Die Privilegien der Firma e. K. möchte er auch weiter haben z. B. eine Einfuhrnummer nach EU-Recht für den Import von Waren.

Die Firma e. K. soll in diesem Einzelunternehmen aufgehen.

Ich hätte jetzt gesagt, er muss die Firma e. K. im Handelsregister austragen lassen.
Dann eine Gewerbeabmeldung der e. K. wegen Verschmelzung und eine Gewerbeummeldung des Einzelunternehmens wegen Erweiterung der Tätigkeit.

Ist das richtig?



Geschrieben von BernshausenL am 12.12.2016 um 14:23:

 

Hallo Anni,

hm, das sehe ich anders. Wenn er den e.K. behalten möchte, bzw. die Privilegien eines eingetragenen Kaufmannes, dann muss er die Tätigkeiten aus seinem bisher nicht eingetragenen Einzelunternehmen zusätzlich im Handelsregister eintragen lassen, zu den bereits bestehenden Tätigkeiten des e.K. und nicht anders herum.

Zudem muss eine Abmeldung des nicht eingetragenen Einzelunternehmens erfolgen und eine Ummeldung des e.K.

So würde ich es machen. Im Normalfall ist es auch ungewöhnlich, dass von einer Person ein e.K. UND ein "normales" Einzelunternehmen angemeldet ist. Ein e.K. ist ja ebenfalls ein Einzelunternehmen, nur eben eingetragen.

Hoffe das hilft,
viele Grüße



Geschrieben von Anni am 12.12.2016 um 16:19:

 

Ich habe mich auch gewundert.
Die Gewerbeanmeldungen der Firmen sind vor meiner Zeit gewesen.



Geschrieben von Delius am 13.12.2016 um 08:38:

 

Hallo aus Helmstedt,

die Sichtweise von BernshausenL teile ich.

Und die Konstellation einer e.K. und daneben einer Einzelfirma ohne Schnickschnack ist nichts Ungewöhliches. Haben wir hier auch ein paar Mal.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von Tessa am 15.12.2016 um 07:52:

 

Guten Morgen aus Berlin,

ich muss an dieser Stelle auch BernshausenL zustimmen. Meiner Meinung ist die Frage und die Anforderung nichts ungewöhnliches.


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