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Geschrieben von Jannes am 22.11.2016 um 11:17:

  Freiverkäufliche Arzneimittel

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

meine Kollegin im Zimmer nebenan, kümmert sich um das Arzneimittelgesetz und überprüft hin und wieder unsere Supermärkte diesbezüglich.
Jetzt gibt es welche, die haben in ihrer Gewerbeanmeldung nur lapidar "Supermarkt" angegeben, andere haben aber tatsächlich bei ihrer erstmaligen Anmeldung angegeben, dass sie auch freiverkäufliche Medikamente anbieten werden.
Wir fragen uns nun, ob die Wirkung des Arzneimittelgesetzes soweit reicht, dass wir nach § 14 GewO diesen Umstand des speziellen Verkaufs auch im Gewerbeschein verlangen sollten (Aufforderung zur Ummeldung mit Ergänzung der Tätigkeiten) oder ist die Sache zu bedeutungslos um dies zu verlangen?
Erwähnt sei auch, dass in so manch alter Anmeldung auch der beeindruckende Begriff "Drogenschrank" auftaucht.

Wie seht Ihr das?



Geschrieben von Anni Weiler am 23.11.2016 um 09:58:

  RE: Freiverkäufliche Arzneimittel

Hallöle,

ich hab mal bei unseren Anmeldung nachgesehen, und wir haben bei ALLEN Supermärkten, Drogerien, Discountern den Passus "Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel" dabei. Ich habs nicht kontrolliert, aber benötigen diese Läden für den Verkauf nicht sogar extra dafür ausgebildetes Personal? Wenn ja, sollte der Passus auch in der Gewerbeanmeldung erscheinen. Eine Anmeldung, die nur "Supermarkt" lautet würde ich heutzutage ohnehin nicht entgegen nehmen. Viel zu unkonkret. Aber ist vermutlich schon älter, oder?

Liebe Grüße - Anni


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