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Geschrieben von Bulldog am 10.11.2016 um 12:49:
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Pe
Hallo in die Runde,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen, im § 5 Abs.1 des oben genannten Gesetzes soll die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person innerhalb von 5 Werktagen eine Anmeldebescheinigung ausstellen. Weiß jemand wie so eine Bescheinigung auszusehen hat? Gibt es einen Vordruck?
Im § 6 Abs. 1 steht das das Lichtbild untrennbar mit der Anmeldebescheinigung verbunden sein muss. Wie oder in welcher Form soll dass Lichtbild auf/an der Anmeldebescheinigung befestigt werden.
Hat Irgendwer schon Erkenntnisse diesbezüglich oder eventuell einen Vordruck einer Anmeldebescheinigung.
Mit den Besten Grüßen und Dank im voraus
Geschrieben von Maliklaus am 10.11.2016 um 15:37:
Ausführungsbestimmungen
Hallo,
wir haben die Auskunft erhalten, dass zumindest im Saarland vor der kommenden Landtagswahl im März keine Entscheidungen bezüglich der zuständigen Behörden und der Ausführungsbestimmungen getroffen werden.
Wir werden wohl wieder bis kurz vor knapp warten müssen und schauen dann mal, wie wir es hinkriegen.
Geschrieben von Franzose am 10.11.2016 um 15:38:
RE: Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätige
Hallo zurück, Herr Kollege!
Also mit Vordrucken an sich kann derzeit sicher niemand dienen.
Das Gesetz an sich tritt doch erst zum 01.07.2017 in Kraft, lediglich § 36 (Verordnungsermächtigung) ist am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten. Schau mal in Absatz 2 dieses Paragraphen, dann beantwortet sich Deine Frage nach Vordrucken, etc., da ja das BMFSFJ dazu erst entsprechende Rechtsverordnungen erlassen muss.
Hinzu kommt ja, dass bei uns in Brandenburch noch gar nicht die Frage der Zuständigkeit geregelt ist...(obwohl ich befürchte, dass es mal wieder bei der örtl. OB landen wird)
!
Schönen Restarbeitstag noch, ´nen prima Feierabend und freundliche Grüße aus´m Oderbruch, der
Geschrieben von Bulldog am 11.11.2016 um 09:15:
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Pe
Besten Dank für Deine Antwort. Es hätte ja sein können das andere Ämter schon mehr Input haben. Schönen Arbeitstag und ein ebenso schönes Wochenende.
Gruß aus dem kalten Hennigsdorf
Bulldog
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