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Geschrieben von Borussenfan am 20.10.2016 um 12:03:

  Aufenthaltstitel Geschäftsführer



Mir liegt eine Gewerbeanmeldung einer GmbH vor, bei der der Geschäftsführer zwar in Deutschland wohnt, aber lt. Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist.

Da es jedoch auch GmbH´s gibt, bei denen der GF im Ausland wohnt und die GmbH von dort aus leitet, denke ich, dass ich nicht umhin komme, das Gewerbe anzumelden.

Seht ihr das auch so oder ist jemandem eine andere Rechtsprechung bekannt.

Danke



Geschrieben von HBinder am 20.10.2016 um 13:57:

  RE: Aufenthaltstitel Geschäftsführer

Hallo,

ich würde mal Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde aufnehmen und diese über die Gewerbe-Anmeldung und der Tätigkeit als GF hinweisen. Es ist nicht Aufgabe des Gewerbeamtes die ausländerrechtlichen Bestimmungen durchzusetzen. Da die Gewerbe-Anmeldung nun einmal vorliegt, spricht nichts gegen deren Bestätigung.

Hätte sich der GF im Voraus erkundigt, dann hätte man ihm natürlich empfehlen können seinen Status und die Einschränkung erst einmal mit der Ausländerbehörde abzuklären, bevor das Gewerbe angemeldet wird.

Gruß
HBinder



Geschrieben von LKKS am 20.10.2016 um 20:28:

 

Wenn der AT die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, darf die GmbH den Geschäftsführer nicht beschäftigen.

Der GmbH droht ein Bußgeld bis zu 500 000 €.

Verstoß gegen § 98 Abs. 2a AufenthG.


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