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Geschrieben von Meike am 14.10.2016 um 05:35:

  Hells Angels - ein Verein wie jeder andere? - Gewerbeanzeige Fehlanzeige?

Hallo zusammen,

aktuell bemühe ich mich darum, dass unser Ordnungsamt das seit einem Jahr in Haan bestehende Clubhaus der Hells Angels Charter Goch, ein nicht rechtsfähiger Verein in einem als Gaststätte zugelassenen Objekt, in dem regelmäßig mindestens 1 x wöchentlich "Veranstaltungen" stattfinden, überhaupt mal kontrolliert.

Rechtlich für mich nicht nachvollziehbar, ohne eine Veranstaltung kontrolliert zu haben, behaupten die Juristen (Bürgermeisterin und Leiter Ordnungsamt), dass eine Gewerbeanzeige und Gaststättenkonzession nicht vorliegen müsste.

Auch Dank des Forums kenne ich nun ausführlich die Urteilslagen zu "Vereinsgaststätten"
und mir ist aus der Praxis heraus bekannt wie man tatsächlich ordnungsrechtlich arbeiten könnte.


Frage in die Kommunen der verschiedenen Bundesländer:

Werden die Clubhäuser der Rockergruppierungen bei Euch gewerberechtlich nicht geprüft?

Müssen die bei Euch keine Gewerbeanzeige, Gaststättenkonzession & Co. beantragen?


VG
Meike



Geschrieben von Gosi am 14.10.2016 um 08:03:

 

Guten Morgen, interessante Geschichte. Da ist doch jedes OA froh, wenn es sich mit diesen Kunden nicht befassen muss.

Nach dem Artikel waren die Kollegen schon mal vor Ort :-)

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/hilden/keiner-kennt-die-hildener-hells-angels-aid-1.6324994

Hilden/Haan. Auf einem Video aus Gießen tauchen Kutten aus Hilden auf. Am Clubhaus in Haan ist es bisher ruhig. Von Ralf Geraedts und Gökçen Stenzel

"Brigade 81 Hilden" steht hinten auf der Kutte, die ein Mann am Mittwochnachmittag in Gießen trägt. Der Screenshot eines Videos bringt die Aufschrift deutlich zur Geltung, nur: Weder Polizei noch Ordnungsamt kennen eine Hildener Brigade der Hells Angels, denn um die handelt es sich. "Von einem Hildener Ableger haben wir noch nie gehört", sagt Markus Niescerzy, Sprecher der Düsseldorfer Polizei, bei der es eine eigene Ermittlungsstelle zum Thema Rocker in der Region gibt. Die Erkenntnis sei auch für die Ermittler dort neu, heißt es, man werde sich kümmern.

Ähnlich äußert sich Hildens Ordnungsdezernent Norbert Danscheidt (CDU): "Weder ich selbst noch unser Ordnungsamt haben je von einer Hildener Sektion gehört."

Das Video entstand bei der Beerdigung von Aygün Mucuk in Gießen am Mittwoch; unzählige Bilder und Filme kursieren im Netz. Der 45-jährige Hells-Angels-Boss Mucuk war Tage zuvor bei einer Schießerei ums Leben gekommen, er soll von 15 Schüssen getroffen worden sein. Der Täter ist noch nicht ermittelt, ob es sich um einen Bandenkrieg handelt, ist unklar. Zur Beisetzung, die ein Großaufgebot der Polizei sicherte, waren 1200 Rocker, auch aus dem Ausland gekommen.

Für den Kreis Mettmann stellt Polizeisprecherin Claudia Partha klar, dass "wir hier keinen Rockerkrieg haben", Davon könne auch nach den Schlägereien in Hochdahl, wo zwei Clans aufeinander und auf die Beamten losgingen, keine Rede sein. In Haan, wo sich zuletzt Anwohner besorgt über das Rocker-Clubheim an der Elberfelder Straße geäußert hatten, sei es bisher ruhig. "Wann immer wir dort jemanden ansprechen mussten, bekamen wir eine freundliche Antwort", so Partha. Die Stadt Haan als Ordnungsbehörde hat das Clubhaus der Hells Angels im Blick. Einen Anlass zum Eingreifen gab es nicht: "So lange es keinen Anhaltspunkt gibt, dass die Hells Angels ordnungs- oder strafrechtlich in Erscheinung treten, werden sie so behandelt wie jeder andere Verein", erklärt Bürgermeisterin Bettina Warnecke. "Wir klopfen die Angelegenheit ganz sachlich ab. Die Polizei ist da mit im Boot", sagt die Verwaltungschefin.

Eine Gaststätten-Konzession ist dem Motorradclub nicht erteilt worden. "Gelegentliche Treffen im Rockermilieu stellen - mit oder ohne Alkoholgenuss - keine gewerbliche Nutzung dar" , sagt Ordnungsamtsleiter Michael Rennert. "Wir waren am Anfang mal da." Auch die Bauaufsicht sei eingeschaltet gewesen. Die frühere Pizzeria war als Gastronomie genehmigt. Damit ist auch die Nutzung als Clubhaus zulässig. Auch nach Angaben der Eigentümer seien die Mieter "gelegentlich unter sich da".

Das sei vergleichbar zur Nutzung etwa eines Sportler-Vereinsheims. Das von Meike Lukat, Fraktionsvorsitzende der Wählergemeinschaft lebenswertes Haan (WLH) ins Gespräch gebrachte Verbot des Motorradclubs im Wohngebiet sei keine Option. Entweder müsste dazu der Verein verboten sein, oder aber ein Konflikt im Wohngebiet entstehen.

Die Elberfelder Straße gelte aber als Misch- oder Gewerbegebiet, berichtet Rennert. Er kündigte an, mit der Polizei über einen Einsatz innerhalb der Ordnungspartnerschaft sprechen zu wollen. "Es ist nicht so, dass wir uns da nicht hintrauen", so Rennert.



Geschrieben von Meike am 14.10.2016 um 11:01:

 

Hallo zusammen,

Nun ja, im Text steht "Wir waren am Anfang mal da."

Das Objekt wurde im Herbst letzten Jahres "übernommen", somit war das Ordnungsamt seit einem Jahr nicht da.


Ist das üblich?

Werden die Clubhäuser der Rockergruppierungen bei Euch gewerberechtlich nicht geprüft?

Müssen die bei Euch keine Gewerbeanzeige, Gaststättenkonzession & Co. beantragen?


VG
Meike



Geschrieben von domar am 14.10.2016 um 11:55:

 

Da müsste doch erstmal die Frage erlaubt sein, ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt, wenn das Objekt nur einmal die Woche geöffnet ist. Daraus ergeben sich sich dann evtl. andere Fragen, die nicht nur das Gewerberecht tangieren.



Geschrieben von Meike am 14.10.2016 um 14:36:

 

Hallo domar,

glaubst Du etwa, dass 1x pro Woche Veranstaltung keine gewerbliche Tätigkeit indizieren würde?


Die mir vorliegende Rechtsprechung sieht es anders: Bsp.: VG Stuttgart · Beschluss vom 12. Januar 2009 · Az. 4 K 4570/08

"...............Voraussetzung für die Annahme des Betriebs eines Gaststättengewerbes ist zunächst, dass es in Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.

Gewinn ist dabei jeder wirtschaftliche Vorteil, der zu einem Überschuss über die eigenen Aufwendungen führt.

Der Antragsteller schenkt Bier zu 2,- EUR pro Halbe und damit wesentlich über dem Einkaufspreis aus.

Dem ist zu entnehmen, dass die Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt ist, zumal der Betrieb des ‑Vereinsheims nur durch die Einnahmen aus den Getränkeverkäufen finanziert werden kann, nachdem der Antragsteller keine kostendeckenden Mitgliedsbeiträge einnimmt............."





Wie sieht es denn nun mit den Clubhäusern der Rocker bei Euch aus?

Werden die Clubhäuser der Rockergruppierungen bei Euch gewerberechtlich nicht geprüft?

Müssen die bei Euch keine Gewerbeanzeige, Gaststättenkonzession & Co. beantragen?



Geschrieben von LKKS am 14.10.2016 um 16:18:

 

Diese Diskussion führe ich nur im internen bereich



Geschrieben von Meike am 14.10.2016 um 18:04:

 

Gerne - Thema ist eingestellt



Geschrieben von Mac am 19.10.2016 um 19:42:

 

Ups, falscher Ort


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