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Geschrieben von MaiFB2 am 11.10.2016 um 08:21:

  Gewerbeanzeige und Registerabgleich

Guten Tag zusammen,

aufgrund einer aktuellen Fallkonstellation hat sich bei mir die Frage ergeben, ob im Nachgang einer Gewerbeanzeige ein Registerabgleich erfolgt.

Folgender Sachverhalt:
Ein (ehem.) Gewerbetreibender hat sein Gewerbe (Im- und Export von Nutzfahrzeugen) untersagt bekommen. Es erfolgte ein unbefristeter Eintrag ins GewZR.

Was passiert, wenn der Gewerbetreibende in einer anderen Gemeinde ein neues Gewerbe (Im- und Export von Nutzfahrzeugen) anzeigen will?

Zunächst muss der Sachbearbeiter die Anzeige aufnehmen; eine Rechtsgrundlage - im Nachgang - einen GewZR-Auszug einzufordern habe ich nicht gefunden. Erfolgt beim GewZR ein Abgleich der Daten?

Wie kann das Gewerbeamt verhindern, dass ein Gewerbe angezeigt wird, dass bereits in der Vergangenheit untersagt wurde? Ist dies tatsächlich nur im Nachgang zur Gewerbeanzeige möglich?

Danke für Eure hilfreichen Meinungen!



Geschrieben von Rheinhesse am 11.10.2016 um 08:58:

  RE: Gewerbeanzeige und Registerabgleich

Moin aus Rheinhessen,
und erstmal Willkommen im Forum.
Ich nehme mal an, dass Sie (noch) nicht berechtigt sind in den geschlossenen Teil des Forums zu blicken. Denn dort fänden Sie nach kurzer suche dann auch diesen Thread
Gewerbeausübung trotz Gewerbeuntersagung
und dürfen dann feststellen, dass es (leider) keinen automatisierten Abgleich gibt.



Geschrieben von Jannes am 19.10.2016 um 16:14:

 

Hallo Ihr lieben Leute aus der Exekutive,

hier hätte es, im Nachhinein, aber über den § 38 auffallen können.
Wegen des Nutzfahrzeughandels müsste der Gewerbetreibende ja zwei Führungszeugnisse vorlegen.



Geschrieben von Rheinhesse am 20.10.2016 um 07:56:

 

Moin aus Rheinhessen,
sicherlich - wenn der Gewerbetreibende nicht steif und fest behauptet hat, er würde nur Neufahrzeuge vertreiben, denn leider stellt der § 38 GewO auf den Handel mit Gebrauchtwaren ab.


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