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Geschrieben von beppo am 11.01.2007 um 10:30:

  BayVGH erklärt die Entgegennahme von Gewerbeanzeigen "Private Sportwettenvermittlung" für unzulässig

Frisch aus der Druckerei gibt´s das Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 06.12.2006 bzgl. der Entscheidung, ob die Gemeindebehörden Gewerbeanzeigen "Private Sportwettenvermittlung" entgegen nehmen müssen.

Ergebnis vorneweg:
NEIN, kein Anspruch auf Entgegennahme einer solchen Gewerbeanzeige


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