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Geschrieben von Maik am 06.10.2016 um 21:01:

Fragezeichen Den Schritt ins Nebengewerbe wegen

Guten Abend allerseits!

Ich möchte mich als Neuling kurz vorstellen: Ich bin 29 Jahre jung/alt, komme aus dem wunderschönen Erzgebirge nd arbeite seit einigen Jahren als Ingenieur im Bauwesen und möchte nun langsam die ersten Schritte aus dem goldenen Hamsterrad wagen und ein "Nebengewerbe" mit einem Bekannten eröffnen.

Woraus soll das Nebengewerbe bestehen?
--> 2 Produkttypen sollen über eine Website verkauft werden
- Produkt 1 - Flaggen und Planen -wird ein Wiederverkauf ( Kunden können Ihr Wunschmotiv auf unserer Website hochladen, wir "fertigen" die Plane bei einer Firma und anschließend wird das Produkt mit Aufschlag von x% an den Kunden weiterverkauft)

-Produkt 2 - Eine Holzbox, welche auf Bühnen (zum Beispiel von Künstlern) als Erhöhung/Podest dient- , aber von uns selbst hergestellt wird (Zuhause in der Werkstatt) (dazu beschaffen wir Material aus diversen Baumärkten/Onlinehändlern, bauen daraus das besagte Produkt in verschiedenen Varianten)

Mich interessieren folgende Hauptpunkte um ersteinmal die "Himmelsrichtung" zu finden, in welcher das Ziel liegt:

1.) lassen sich beide Produkttypen mit der gleichen Rechtsform online vertreiben?
2.) welche Rechtsform ist mindestens Notwendig um diese Produkte überhaupt vertreiben zu können?
3.) können diese Fragen überhaupt pauschal im Rahmen dieses Forums beantwortet werden bzw. wäre hier generell eine individuelle Rechtsberatung notwendig?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung



Geschrieben von Steffen Balzer am 07.10.2016 um 06:48:

Augenzwinkern RE: Den Schritt ins Nebengewerbe wegen

Guten Morgen Maik und Willkommen im Forum (:

Aus zeitlichen Gründen werde ich dir kurz und knapp antworten, ohne mich vorzustellen.

zu 1.) Diese Produkttypen lassen sich mit der gleichen Rechtsform online vertreiben. Gerade große Ketten wie Lebensmittelmärkte und Baumärkte erweitern ihr Sortiment und gleichen sich immer mehr --> werden "Familientauglich". Tankstellen sind auch sehr umfangreich im Angebot und dennoch haben sie nur eine Gewerbeanzeige. Deine Tätigkeiten lassen sich also vereinen.
Zwei unterschiedliche Rechtsformen kann von Vorteil sein, wenn man steuerliche Aspekte hinzuzieht oder natürlich wenn man sein persönliches Risiko (Haftung) beschränken möchte. Versicherungen, Erlaubnispflichten etc. kann auch eine gravierende Rolle spielen.

zu 2.) Eine mindestens notwendige Rechtsform ist dir da nicht vorgeschrieben.

3.) Die Fragen können beantwortet werden, aber dürfen nicht beantwortet werden. Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt dies nicht zu.

Daher mein Tipp. Hier im Forum findest du viel zum Stichwort "Existenzgründung / Existenzgründer". Da suchen. Ansonsten empfehle ich dir ein entsprechendes Existenzgründerseminar zu besuchen oder bei deiner für dich zuständigen IHK Informationsmaterial zu beschaffen. Das sollte dir helfen die richtige Rechtsform zu finden und andere Startschwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Euch viel Erfolg


LG Steffen



Geschrieben von Maik am 07.10.2016 um 22:42:

 

Hallo Steffen,

vielen Dank für deine doch ausführliche Antwort smile

Was wäre denn die Kategorie oder die Beschreibung des Gewerbes? Also eigentlich vertreiben wir ja in diesem Sinne Bühnenequipment, ich würde mir aber gern offen lassen- auch außerhalb der Website- Kundenaufträge (beispielsweise ein Plakat designen und drucken) zu bearbeiten.... in diesem Sinne mehrere Standbeine zu haben.

Was sagen Sie dazu?

MFG und schönes Wochenende



Geschrieben von Steffen Balzer am 12.10.2016 um 07:29:

 

Guten Morgen Maik,

das kannst du bedenkenlos mit deinem zuständigen Gewerbeamt besprechen. Generell kann man sehr vieles mit dem zuständigen Gewerbeämtern, Kammern etc. besprechen. Dafür sind sie da

Bsp.: könnte sein
"Fertigung und Vertrieb von Bühnenequipment sowie Grafikdesign und Textildruck insb. von Flaggen und Planen"

Mir würden noch dutzende andere Schreibvarianten einfallen, aber zuvor benötige ich einen Kaffee.

LG
Steffen



Geschrieben von Maik am 13.10.2016 um 21:38:

 

Guten Abendsmile

Ich hoffe der Kaffee hat geschmeckt? smile

Okay dann werde ich kommende Woche mal die Kompetenz des Gewerbeamts in unserer Gemeinde prüfen Formulier

Vielleicht gibt es ja noch eine allgemeingültigere Bezeichnung, welche noch Spielraum für andere Ideen zur Vermarktung lässt.


Vielen Dank schonmal Danke



Geschrieben von jonas kuckuk am 28.10.2016 um 22:10:

 

Hallo Maik,

Du hast hier eine echt gute Beratung abgestaubt.

Ich möchte aber nochmal dadrauf hinweisen, das es kein "Nebengewerbe" gibt.

Entweder möchtest du nebenberuflich selbstständig arbeiten... oder arbeitest im (unerheblichen) Nebenbetrieb.

Vermutlich willst du ersteres. Es ist unbedingt notwendig seinen Arbeitgeber über die Selbstständigkeit zu informieren bzw zu klären.

Egal welche rechtsform du wählst: MAch verträge mit deinen Partner - schriftlich!

Gruß

Jonas Kuckuk



Geschrieben von Maik am 10.11.2016 um 22:32:

 

Hallo Jonas,

ja da hast du recht, sehr herzlich hier smile

Danke für den HInweis, ja - Nebenberuflich selbstständig wäre hier die richtige Bezeichnung. Da wir zwei gleichberechtigte/gleichermaßen haftende Gründer sein werden, würden wir wahrscheinlich die Rechtsform der GbR wählen.

Zur Gewebeanmeldung: Die Produkte welche wir auf der Plattform vertreiben wollen sind ja soweit bekannt...nur trage ich aufgrund der "Vielfalt" und aus dem Grund, dass wir das Gewerbe möglicherweise um weitere Artikel/Leistungen/Websites... erweitern könnten, bei ART DES ANGEMELDETEN BETRIEBEN lieber gleich HANDEL und SONSTIGES ein, oder müsste ich sogar HANDWERK (wegen der selbstgebauten Kiste) mit ankreuzen? Okay schwierige Frage wenn hier keine Rechtsberatung stattfinden soll ^^

Grüße smile


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