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Geschrieben von ka-di am 28.09.2016 um 10:33:

  GmbH Verkauf - Erlaubnis von 2015

Hallo, ich grüße euch -

ich bin auf der Suche nach einer gängigen Antwort zu einer vorhandenen Erlaubnis nach Unternehmensverkauf.

Folgender Sachverhalt:

Einer GmbH wurde im Jahr 2015 die Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle für eine bestimmte Betriebsstätte erteilt. Der GF wurde in der Erlaubnis namentlich benannt.

Jetzt wurde die GmbH verkauft - der Kauf an sich ist registermäßig nachvollziehbar.

Mit dem Kauf/Verkauf ging der Namenswechsel der GmbH, der Wechsel des Geschäftsführers und (später) der Wechsel des Unternehmenssitzes (in ein anderes Bundesland) einher; auch alles im Register nachvollziehbar; eine neue HR-Nr. wurde aufgrund des Wechsels im Registergericht vergeben.

Behält die nun umbenannte GmbH mit neuem GF die Erlaubnis nach 33i an sich? Der Ort der Betriebsstätte der Spielhalle wurde beibehalten.

Ich denke ja - jedenfalls habe ich bisher keine gegenteilige Rechtsprechung gefunden - bin mir aber nicht abschließend sicher.

Habe ich die Möglichkeit die erst im letzten Jahr erteilte Erlaubnis auf die umfirmierte GmbH umzuschreiben (wegen der Eindeutigkeit)? oder reicht eine Ergänzung?

Muss der neue GF der GmbH, der bereits zumindest einem weiteren Unternehmen gleicher Art in einem anderen Bundesland als GF vorsteht, seine Zuverlässigkeit (als Grundvoraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis) (erneute) nachweisen?

Ich bin erst seit 1,5 Monaten für diese Sachen zuständig und würde mich über einen Tipp wirklich freuen.

Danke - Kathrin



Geschrieben von NUK-Harburg am 28.09.2016 um 13:47:

 

die erlaubnis / konzession ist gebunden an :

1. die betriebsstätte ( ist ja identisch geblieben )

und

2. eine natürliche oder juristische person ( in diesem fall ist es eine gmbh )

der sitz der gesellschaft, oder auch eine umfirmierung und neue namensgebung, oder gar verschmelzung mit einer anderen gmbh,

spielt keine rolle, solange alles im registerportal der länder nachvollziehbar ist

und weil die juristische person, also die erlaubnisinhabende gmbh, ja weiterhin besteht....

ein " neuer " geschäftsführer kann natürlich auf seine zuverlässigkeit hin überprüft werden.
aber ob das gewerberecht seine überprüfung vorschreibt, kann ich nicht sagen

wenn die konzession aus 2015 ist, wäre interessant zu wissen, ob diese evtl. befristet erteilt wurde ?

gruß

nuk



Geschrieben von ka-di am 28.09.2016 um 14:59:

  RE: GmbH Verkauf - Erlaubnis von 2015

Zuersteinmal ein Danke das bestätigt meine Ansätze.


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