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Geschrieben von TinoHST am 09.01.2007 um 07:54:

  Wo soll ich damit hin?

Hallo und guten Morgen!!!!

Ich habe heute Morgen ein Fax im Fax gefunden
Da beschwert sich eine Anwohnerin, dass ein großer deutscher Lebensmittelmarkt zweier Brüder auf den Quittungen seit Dezember keine Mehrwertsteuer mehr angibt. Da hier ja nun kein Verstoß gegen die PAngV vorliegt, würde ich es gerne an die richtige Stelle weiterleiten und dies der Dame mitteilen. Stellt sich für mich nur die Frage: Wer ist dafür das zuständig? Vielleicht das Finanzamt?



Geschrieben von Kai-Uwe Christiansen am 09.01.2007 um 09:02:

 

Gruß nach Stralsund!

Sehr wahrscheinlich das Finanzamt! Was eine Rechnung beinhalten muss, steht im § 14 (4) Umsatzsteuergesetz.
Kann ich mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass diesem "Großkonzern" so etwas passiert...



Geschrieben von G. Schmidt am 15.01.2007 um 10:54:

  RE: Wo soll ich damit hin?

Hallo Tino,

ich würde es dem Finanzamt schicken. Soweit ich mich erinnern kann, ist im Umsatzsteuergesetz die Angaben zur MwSt auf Rechnungen u.ä. geregelt.

Vile Grüße von Rügen nach Stralsund!



Geschrieben von L. Möller am 22.01.2007 um 12:26:

 

Hallo zusammen,

bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung regeln sich die Ordnungswidrigkeiten nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 1954 i. V. m. § 10 (1) PAngV. Über die OwiZuständigkeitsVO bekommt man die zuständige Behörde raus. Bei uns in Schl.-H. wären das z. B. die Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte.

Gruß aus Henstedt-Ulzburg
L. Möller


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