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Geschrieben von Gerst am 23.08.2016 um 08:58:

  Mobiler Whiskey Verkoster

Hallo zusammen,

ich würde gerne zu folgender Anfrage, die wir erhalten haben, Ihre Meinung wissen, da ich noch nicht allzu viel Erfahrung auf dem Gebiet habe.

Die Idee des künftigen Gewerbetreibenden ist, sich als "Mobiler Whisky-Verkoster" anzubieten. Leute können ihn engagieren. Er geht vor Ort und hält dort ein Whisky-Tasting ab.
Geplant ist, dass er sowohl Gläser, als auch Whisky, Wasser, Brot und was sonst noch alles gebraucht wird, mitbringt.
Zudem möchte er die Gäste informativ betreuen und sie mit Informationen über die verkosteten Whiskies unterhalten.
Die Gäste sollen stets für die Veranstaltung bezahlen, nicht pro Glas. Zudem handelt es sich um eine geschlossene Gesellschaft, sprich Gäste, die nach Beginn der Veranstaltung, ohne vorherige Anmeldung, der Veranstaltung beiwohnen möchten, können dies nicht tun.

Des Weiteren möchte er noch folgendes wissen:

1. Ist es möglich, während der Veranstaltung (oder danach) ganze Flaschen Whisky zu verkaufen, sollte ein Gast an einer speziellen Sorte Interesse haben?

2. Er hätte die Möglichkeit in einem Friseurgeschäft (wenn dieses geschlossen hat) die geplante Veranstaltung anzubieten, würde hier aber dafür werben.
Wird eine Konzession (Schankgenehmigung) benötigt oder nicht?

Zu 1. Wenn er es über die Gewerbeanmeldung als Tätigkeit aufführt ist der Verkauf möglich.

Zu 2. Wird er für eine Veranstaltung wie z.B. eine Geburtstagsfeier oder ein Betriebsfest gebucht, ist es möglich, nach dem es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt.
Ist er der Veranstalter und wirbt dafür, ist eine Konzession erforderlich, auch wenn nur mit vorheriger Anmeldung teil genommen werden kann aber somit ist es für jedermann zugänglich.
Eine Gestattung wäre in diesem Fall auch nicht möglich, da hier der besondere Anlass fehlt.
Es wäre somit unserer Meinung nur möglich, wenn er für eine Veranstaltung gebucht wird, sind Sie auch dieser Auffassung?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen

Viele Grüße



Geschrieben von HBinder am 23.08.2016 um 14:21:

  RE: Mobiler Whiskey Verkoster

Hallo,

zu 1.
Neben dem Verkauf von Whisky ist auch die Tätigkeit des Whisky-Verkostens als Gewerbe anzumelden, wenn er allein schon für sein Engagement ein Entgelt verlangt. Er sollte sich zusätzlich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde erkundigen, was er hygienerechtlich zu beachten hat.

zu 2.
Zuvor sollte er mit der zuständigen Baurechtsbehörde klären, ob die bestehende Baugenehmigung genügt oder eine Nutzungsänderung notwendig ist. Zusätzlich sollte er sich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde erkundigen, was er hygienerechtlich zu beachten hat.

Wenn dies geklärt ist, benötigt er eine Gaststättenerlaubnis, wenn er der Veranstalter ist. Ein Gaststättengewerbe liegt u.a. dann vor, wenn der Betrieb einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Dazu gehören meines Erachtens die Personengruppen, die so eine Veranstaltung wahrnehmen. Ein Betrieb, der darauf ausgerichtet ist, Personengruppen, wenn auch in begrenzter Anzahl und nach Voranmeldung zu verkosten, betreibt auch ein Gaststättengewerbe.
Wie bereits festgestellt, fehlt für eine Gestattung der besondere Anlass.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Gerst am 23.08.2016 um 15:27:

  RE: Mobiler Whiskey Verkoster

Hallo Herr Binder,

vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort Danke

Sonnige Grüße
Gerstenlauer



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 15.11.2017 um 16:12:

  Mobiler Whiskey Verkoster

hallo, zusammen,
ich würde das Thema gerne noch einmal aufgreifen..

ein Lebensmitteleinzelhändler bewirbt eine Veranstaltung an einem Sonntag. Der Besucher muss einen Betrag X bezahlen und bekommt dafür neben Essen und Trinken noch Livemusik geboten.

ich habe jetzt die Auffassung vertreten, dass er dafür zumindest eine Gestattung braucht... noch besser wäre eine Konzession, da er solche Veranstaltungen wohl des Öfteren anbietet (Whiskey-Tasting, Karnevalsmatinee etc.) und für eine Gestattung eigentlich der besondere Anlass fehlt...
diskutiert haben wir jetzt u.a. darüber, ob es den Whiskey damit auch sonntags flaschenweise verkaufen darf....meiner Meinung nach nicht, aber wie seht ihr dies?
Danke und einen baldigen schönen Feierabend!


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