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Geschrieben von SusanneS am 14.07.2016 um 15:32:

  Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat

Hallo,

hab mal eine Frage:

ist die Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat auch ein Gewerbe bzw. fällt es unter den Gewerbebegriff und bedarf daher einer Ummeldung?

Vielen Dank im Voraus.



Geschrieben von Thomas Mischner am 14.07.2016 um 17:02:

 

Hallo,

wenn die allgemeinen Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit (selbständig, auf Dauer angelegt, Gewinnerzielungsabsicht) vorliegen, ist es wohl ein Gewerbe.
Aber was darf man sich unter dieser Tätigkeit konkret vorstellen?



Geschrieben von Hartmut Fries am 14.07.2016 um 17:23:

 

Waffen-, Drogenhandel???



Geschrieben von Thomas Mischner am 14.07.2016 um 17:25:

 

Aber nur mit der erforderlichen Erlaubnis.



Geschrieben von Hartmut Fries am 14.07.2016 um 17:26:

 

Spielverderber!!!!



Geschrieben von Thomas Mischner am 14.07.2016 um 17:28:

 

Sind wir doch immer. Augenzwinkern



Geschrieben von SusanneS am 14.07.2016 um 17:28:

 

Ich denke damit ist die Vermittlung von Geschäftspartnern oder von Geschäftsdaten zu verstehen großes Grinsen



Geschrieben von Thomas Mischner am 14.07.2016 um 17:33:

  RE: Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat

Ja, aber im Ausgangsposting hieß es
Zitat:
Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat

Geschäftsbeziehungen zwischen Staaten zu vermitteln ist doch eher ungewöhnlich.
Es sei denn, es war die Vermittlung von Geschäftskontakten zwischen Personen aus Deutschland und anderen Staaten gemeint.



Geschrieben von SusanneS am 15.07.2016 um 07:26:

  RE: Vermittlung von Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und einem ausländischen Staat

Ja, ich bin mir auch total unsicher über die eigentliche Bedeutung der Tätigkeit. Zur Not bleibt mir nur noch ein Anruf bei der Firma selbst und um Aufklärung zu beten großes Grinsen


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