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--- 2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=14458)


Geschrieben von gmg am 07.07.2016 um 14:07:

  RE: Automatenbeleg

Zitat:
Original von Stresstest
... und ich wusste nicht, dass @gmg sich so aufwändig seine Fingernägel lackiert.

Stresstest - "Großraum Krefeld"



Danke (Glück gehabt...) Du scharfer Beobachter!

Grüße



Geschrieben von gmg am 08.07.2016 um 09:57:

  Automatenbeleg

Diesen Beitrag setzte ich mal vor den Spam.

Grüße



Geschrieben von Rooobert am 08.07.2016 um 19:32:

 

Schöne Nägel sind doch was tolles , Bruce Jenner weiss wies geht großes Grinsen



Geschrieben von Meike am 24.07.2016 um 16:54:

 

Hallo zusammen,

die Quittung bei Automatenspielen finde ich zu kurz gegriffen.

Sie sollte gemäß Gleichheitsgrundsatz für alle Geschäftsvorgänge, Dienstleistung "Spielvergnügen" gelten.

Die Art / der Umfang des Quittungsbelegs muss natürlich aus praktischen Erwägungen unterschiedlich sein, aber warum nicht auch der Spieler in der Spielbank beim Roulette / 17+4 / Poker etc. einen Anspruch auf eine Quittung erhalten soll, verstehe ich nicht.

Warum bis heute dies nicht von der Bundesregierung selbstständig angeordnet wurde, ist doch ohnehin sachlich nicht nachvollziehbar, oder?

VG
Meike



Geschrieben von gmg am 25.07.2016 um 08:10:

 

Es gäbe auch eine Alternative.

Die elektronische Anzeige:
Mit dem Auswurf oder der Auszahlung muss dem Spieler der kumulierte Gesamteinsatz und der Gewinn / Verlust in Euro und Cent angezeigt werden. Diese Anzeige ist fälschungssicher zu speichern.

Grüße


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