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Geschrieben von GewOEschborn am 01.07.2016 um 11:44:

  Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

Hallo an alle, ich arbeite nach dem HGastG und habe muss ein Untersagungsverfahren gegen eine Gaststättenbetreiberin einleiten. Sie selber hat Rückstände beim Finanzamt, als Eheleute hat sie mit ihrem Mann Rückstände bei unserer Stadtkasse. Soweit alles gut...

Der Ehemann hat ebenfalls Schulden beim Finanzamt (ca. 27000) und unserer Stadtkasse.

Jetzt meine Frage:

Werden die Schulden des Ehepartners bei einem Untersagungsverfahren mit einbezogen? Man kann bei Eheleuten doch grundsätzlich davon ausgehen, dass die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dann beide betrifft oder?

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

Viele Grüße aus Eschborn
Ivonne Rother



Geschrieben von domar am 04.07.2016 um 13:09:

 

Nach meiner Kenntnis sind für Gewerbeuntersagungen in Hessen die Regierungspräsidien zuständig.

Da würde ich mal anklingeln, weil Rückstände beim Finanzamt der klassische Untersagungsgrund eines Gewerbes ist...



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 04.07.2016 um 13:37:

  Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

hallo,
eigentlich sind nur die Steuerrückstände des Gewerbetreibenden maßgeblich und nicht auch die des Ehepartners... es sei denn es handelt sich um eine Steuerschuld, für die beide gesamtschuldnerisch haften... aber das ist wohl eher die Ausnahme



Geschrieben von J. Simon am 06.07.2016 um 15:48:

 

In Hessen sind für die Untersagung von Gaststättenbetrieben die Kommunen zuständig!

Wie hoch sind die Schulden der Gastronomin?

Die Schulden des Ehegatten bleiben zunächst mal außer Betracht!

VG J. Simon



Geschrieben von hanisch-beckum am 06.07.2016 um 16:00:

  RE: Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

Schulden des Ehemannes blieben unberücksichtigt, wenn es "nur" seine sind. Bei gemeinsamen sieht es schon wieder anders aus.
Ein Untersagungsverfahren wird ab einer Schuldengrenze in Höhe von 5.000 Euro eingeleitet.

VG


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