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Geschrieben von Roesje am 01.06.2016 um 10:06:

  Halten von Unternehmensbeteiligungen - Vw eignes Vermögen oder Gewerbe?

Moin

Habe eine Bekanntmachung des AG auf meinem Tisch über eine Beteiligungsgesellschaft, die das "Halten von Unternehmensbeteiligungen" zum Gegenstand hat.

Weiß jemand, was das konkret für eine Tätigkeit ist? Was kann man sich darunter vorstellen?

Das Halten lässt mich vermuten, dass es sich evtl. um die Verwaltung eigenen Vermögens handeln könnte.

Google findet nur Sachen, die mit der steuerrechtlichen Einordnung zu tun haben...und dort wird der Gewerbebetrieb meist verneint.

Kann mir hier jemand Klarheit verschaffen?

Im Voraus Danke



Geschrieben von Amisia am 01.06.2016 um 10:27:

 

Moin zurück,

also meiner Meinung nach dürfte es sich hierbei um eine sog. Holdinggesellschaft (oder auch Muttergesellschaft) halten, die im Innenverhältnis Beherrschungsverträge mit anderen, untergeordneten Gesellschaften hat. Meiner (noch recht kurzen) Erfahrung nach werden solche Gesellschaften nicht gewerblich tätig, da bloße Verwaltung eigenen Vermögens, ich lasse mich aber auch gerne korrigieren.

Ich hoffe, dass ich trotzdem weiterhelfen konnte.

Beste Grüße,
Amisia



Geschrieben von J. Simon am 02.06.2016 um 07:41:

 

Das Halten einer Beteiligung ohne aktives Handeln im Sinne einer eigenständigen Tätigkeit, die auf Dauer selbstständig erbracht wird und gewinnbringend sein soll ist nach dem Einkommensteuergesetz eine gewerbliche Tätigkeit, nicht aber nach dem Gewerberecht.

Im Normalfall wird eine Beteiligung erworben, "gehalten" (ohne irgendetwas zu tun), um daraus eine Rendite, Dividende usw. zu erzielen.

Das hat mit dem Gewerbebegriff des Gewerberechts nichts zu tun.

VG J. Simon


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