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Geschrieben von pachira am 19.05.2016 um 15:02:

Fragezeichen Versagung Erlaubnis nach §2 GastG

Hallo,

von einem großen Möbelhaus mit Kantine habe ich einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §2 GastG vorliegen.
Antragsteller ist eine GmbH.
Bei der GmbH liegen mehrere Eintragungen im Gewerbezentralregister vor:
-2013: Lebensmittel unter irreführender Kennzeichnung in den Verkehr gebracht
-2013: Lebensmittel unter unhygienischen Zuständen in Verkehr gebracht
-2013: Lebensmittel unter irreführender Kennzeichnung in den Verkehr gebracht
-2015: Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Hygienevorschriften

Weiterhin hat einer der beiden Geschäftsführer einen Eintrag wegen Verletzung der täglichen Höchstarbeitszeit im GZR

Die Verstöße beziehen sich alle auf den Bereich der Speisen und Sauberkeit.
Kann bzw.sollte ich die Erlaubnis nach §2 nun in diesem Fall versagen?

Die Ausgabe von Speisen findet ja trotzdem statt. Macht es dann überhaupt Sinn den Ausschank von alkoholischen Getränken zu versagen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!



Geschrieben von HBinder am 23.05.2016 um 13:50:

  RE: Versagung Erlaubnis nach §2 GastG

Hallo,

ich würde mir mal die Akten zu den Eintragungen anfordern und schauen, was im Detail festgestellt wurde. Des Weiteren würde ich die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde um eine Einschätzung bitten. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die meisten Eintragungen schon wieder etwas zurückliegen.

Gruß
HBinder



Geschrieben von pachira am 26.05.2016 um 14:51:

  RE: Versagung Erlaubnis nach §2 GastG

Die Lebensmittelüberwachung hat keine Bedenken zur Erteilung einer Erlaubnis geäußert.
Die Eintragung aus 2015 hatte etliche abgelaufene Lebensmittel sowie mit Schimmel befallene Lebensmittel und gravierende Verschmutzungen der Anlage zum Hintergrund.



Geschrieben von marcel1979 am 26.05.2016 um 15:39:

 

Hallo. Ich wollte nur mitteilen, dass dieser Beitrag im öffentlichen Teil gepostet wurde und somit Jeder mitlesen kann.

Freundliche Grüße


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