Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Härtefallregelung !!! (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=14320)


Geschrieben von petergaukler am 16.05.2016 um 10:12:

  Härtefallregelung !!!

Der Spielerschutz muss über wirtschaftlichen Interessen stehen. Soweit hat NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens Recht.
Um in den Genuss eines Härtefalls(Glücksspielstaatsvertrag ab 2017) zu kommen ,
werden jetzt auch immer öfters
Gewerbe-Mietverträge nachträglich verändert -datiert , Laufzeit wird verlängert ,
15 jahre und mehr statt 3 oder 5 Jahre (wie im original) und vom Vermieter gebilligt natürlich Formulier
sind keine Seltenheit !


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH