aus dem Bericht: Allerdings gibt's einen Lichtblick: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) neigt immer häufiger dazu, öffentliche und private Anbieter in Sachen Umsatzsteuer gleich zu behandeln.
So entschied der EuGH, dass nicht nur öffentliche Spielbanken von der Umsatzsteuer befreit sind, sondern jede Spielhalle und Spielothek deutschlandweit. Da manche Steuerberater Bescheide ihrer Mandanten in Erwartung dieses Urteils seit Jahren mit Einsprüchen offen hielten, blutete der Fiskus kräftig. "Allein ich musste fünf Millionen Euro auszahlen", so eine Finanzbeamtin in einer niedersächsischen Kleinstadt. "Ich will gar nicht wissen, wie viele Millionen Großstädte wie Hamburg, Frankfurt oder Berlin auszahlten." Experten schätzen, dass nur dieses eine Urteil drei bis vier Milliarden kostete.
31.12.2006 – Gefunden und alles unter: http://www.finanzen.net/eurams/archiv/berichte_detail.asp?berichtNr=140253
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