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--- Spielsucht: Zahlt Spielbank Bad Oeynhausen zurück? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1424)


Geschrieben von anders am 29.12.2006 um 15:30:

  Spielsucht: Zahlt Spielbank Bad Oeynhausen zurück?

Wenn der Gesetzgeber seine Hausaufgaben nicht macht, dann werden Gerichte zum Handlanger.
Dreiste Monopollisten! Westdeutsche Spielbanken GmbH ein anmaßender und schlechter Verlierer.

Dieser Vorgang macht es wieder einmal deutlich, warum es einen nationalen Glücksspiel-Staatsvertrag ohne Ausnahmeregelungen geben muss.

Man achte nur auf die Monopol-Argumente!

Nur das €-Zeichen in den Augen: "locker Einbußen beim Rohgewinn von 20 bis 25 Prozent", sagt Matthias Hein…

Weiß er wirklich wovon er spricht? Casino-Anwalt Hecker hat sich nach der persönlichen Niederlage nicht mehr in der Gewalt. Fremdenfeindlichkeit oder Russland nur diskriminiert?
Zitat:
OLG Hamm, Aktenzeichen 22 U 250/05
Süchtig und verzockt - Geld zurück

Der Bericht enthält u. a. folgende Hinweise:

Ein wegweisendes Gerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen stärkt die Rechte von Spielsüchtigen. Wenn gesperrte Spieler mangels Kontrollen nicht am Zocken gehindert werden, dann muss das Casino das verlorene Geld ersetzen - die Spielbankbetreiber fürchten massive Einnahmeverluste…

Da die Spielbanken gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, beim "Kleinen Spiel", also vor den Automatensälen, Ausweiskontrollen durchzuführen, bekam Berger immer wieder Einlass….

Das vorweihnachtliche Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm ist richtungweisend,…

Im Fall Berger stellte ein deutsches Obergericht erstmals fest, dass die Casinos auch den Zugang zu den Automatensälen kontrollieren müssen: Wer von den Spielbanken trotz Sperre nicht am Zutritt zu den "Daddelautomaten" gehindert werde, so das OLG Hamm, kann das verspielte Geld zurückverlangen - und das selbst dann, wenn das Geld, wie in Bergers Fall, zum Großteil von Geldautomaten außerhalb des Casinos stammt….

Die Richter verurteilten die "Westdeutsche Spielbanken GmbH", die das Casino in Bad Oeynhausen betreibt, an Berger "57 699,29 Euro nebst Zinsen" zu zahlen. Begründung: Mit der "Eigensperre", also der vom Spieler selbst beantragten Sperre, gehe die Spielbank eine "vertragliche Bindung" mit dem zwanghaften Spieler ein, die zum Ziel hat, "ihn vor den aufgrund seiner Spielsucht zu befürchtenden wirtschaftlichen Schäden zu bewahren"….

Würden die Casinos jetzt auch beim Zutritt zu den Automatenspielsälen auf mögliche Spielsperren kontrollieren, bedeute das "locker Einbußen beim Rohgewinn von 20 bis 25 Prozent", sagt Matthias Hein von der Interessensgemeinschaft Deutscher Spielbanken - "weil es auch Gäste gibt, die sich diskreditiert fühlen und dann lieber in Spielhallen abwandern". Oder "zu den Russen", die illegales Glücksspiel betreiben, wie Casino-Anwalt Hecker anmerkt. Da sei es doch besser, der Süchtige lasse sein Geld in den öffentlichen deutschen Casinos: Deren Einnahmen dienten immerhin zu 80 Prozent wohltätigen Zwecken….

Von Dietmar Hipp und Merlind Theile - Gefunden und alles unter:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,457005,00.htm



Geschrieben von Puz_zle am 30.12.2006 um 09:01:

  RE: Spielsucht: Zahlt Spielbank Bad Oeynhausen zurück?

Moin Moin aus Thüringen,

ich persönlich halte das Urteil für den richtigen und notwendigen Weg zur Spielsuchtprävention, etwaige anderslautende - interessenbedingte - Äußerungen, die vermutlich auch medienwirksam "aufgearbeitet" wurden, halte ich dabei für nicht wesentlich.

Die Gerichtsentscheidung kann im Volltext hier nachgelesen werden:


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