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Geschrieben von Chris1968 am 07.04.2016 um 15:14:

  alkoholische Getränke im Reisegewerbe

Hallo und

Ich habe eine Frage ans Forum:

Eine GmbH möchte eine Reisegewerbekarte beantragen. Sie möchten auf Jahrmärkten, Messen, Musikfestivals usw. alkoholische Getränke (speziell eine Apfelweinmischung) und CDs, DVD usw. verkaufen und möchten deshalb eine Reisegewerbekarte beantragen.
Jetzt meine Frage: ich deute § 56 Abs. 1 Nr. 3 b so, dass Wein und Bier in fest verschlossenen Behältnissen (hier: Flaschen, Getränkedosen) im Reisegewerbe verkauft werden dürfen. Sie müssen dann nicht von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder?

Ich verstehe § 36 Abs. 1 Nr. 3 b, dass ich entweder Bier und Wein in einem fest verschlossenen Behältnis anbiete oder eben die alkoholischen Getränke von einer ortsfesten Betriebsstätte im Rahmen einer Veranstaltung anbiete.... sehe ich das richtig???
Weißnicht

Bitte um baldige Antwort - die GmbH will bald loslegen

Vielen Dank für Eure Hilfe



Geschrieben von J. Simon am 12.04.2016 um 15:30:

 

Du siehst das richtig. Gleichzeitig kann natürlich auch eine Schankwirtschaft im Reisegewerbe auf der RGK beantragt werden.

Damit ist der § 56 Abs. 1 Nr. 3 b im Prinzip überholt. Nichtsdestotrotz müssen die Waren, die sonst noch verkauft werden sollen, dort auch aufgeführt werden.

VG J. Simon


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