Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Medienschau (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=34)
-- gewerbliches Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=36)
--- OVG Saarlouis: 3 W 17/06 unf 3 W 18/06 - Beschlüsse vom (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1421)


Geschrieben von anders am 28.12.2006 um 09:35:

  OVG Saarlouis: 3 W 17/06 unf 3 W 18/06 - Beschlüsse vom

Beschlüsse vom 30.11.2006 und 06.12.2006

30.11.2006 Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts
Beschwerden von Sportwettenveranstaltern bzw. -vermittlern beim Oberverwaltungsgericht eingegangen

Am 29.11.2006 sind beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zwei Beschwerden von Sportwettenveranstaltern bzw. -vermittlern eingegangen (Geschäftsnummern 3 W 17/06 und 3 W 18/06). Die Antragsteller begehren mit ihren gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 23.11.2006 gerichteten Rechtsmitteln weiterhin vorläufigen Rechtsschutz gegen polizeiliche Verfügungen, mit denen Ortspolizeibehörden unter gleichzeitiger Anordnung des Sofortvollzuges gegen die Veranstaltung/Vermittlung von Sportwetten eingeschritten sind. In einem der Verfahren liegt noch keine Beschwerdebegründung vor.

06.12.2006 Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts
Vermittlung von Sportwetten bis zur Beschwerdeentscheidung vorläufig zugelassen -

Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts - Mit Beschlüssen vom 6.12.2006 - 3 W 17/06 und 3 W 18/06 - hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die sofortige Vollziehbarkeit von zwei Polizeiverfügungen, mit denen den jeweiligen Antragstellern die weitere Vermittlung von Sportwetten an in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässige und dort konzessionierte Wettveranstalter untersagt wird, vorläufig bis zur Entscheidung in den Beschwerdeverfahren ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht hält die erstinstanzlichen Entscheidungen, die von der offensichtlichen Rechtmäßigkeit der betreffenden Verfügungen ausgehen, insbesondere unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten im Beschwerdeverfahren für näher überprüfungsbedürftig. Es hat daher das Interesse der Antragsteller, bis zur Beschwerdeentscheidung von einer zwangsweisen Durchsetzung der getroffenen Anordnungen verschont zu bleiben, höher bewertet als das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Wett- und Spielsucht, zumal an Sportwetten Interessierte im Falle der sofortigen Unterbindung der Betätigung der Antragsteller auf das Wettangebot der Saarland-Sporttoto-Gesellschaft ausweichen können.

Gefunden unter: http://www.ovg.saarland.de/10711_10786.htm


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH