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Geschrieben von anders am 22.12.2006 um 15:58:

  BVerfG Karlsruhe: 874/05 – Beschluss vom 07.12.2006

Pressemitteilung Nr. 123/2006 vom 22 Dezember 2006

Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sich auf DDR-Erlaubnis berufenden Anbieters für Internetsportwetten gegen sofort vollziehbare Untersagung

Die in Thüringen ansässige Beschwerdeführerin bietet Sportwetten an. Dabei beruft sie sich auf eine vom Magistrat der Stadt Gera erteilte Erlaubnis nach dem DDR-Gewerbegesetz vom 6. März 1990. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt untersagte im Oktober 2004 der Beshwerdeführerin, insbesondere Sportwetten mit festen Gewinnquoten auch über das Internet anzubieten und entgegenzunehmen. Die Untersagungsverfügung wurde für sofort vollziehbar erklärt. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Eilrechtsschutz gegen den Sofortvollzug der Untersagung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Zwar verkennt das Oberverwaltungsgericht bei der im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes vorgenommenen Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit an einenverfassungsrechtlich gerechtfertigen Ausschluss der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten durch ein staatliches Sportwettmonopol stellt. Da die Beschwerdeführerin bisher aber keinen schweren Nachteil aus der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung erlitten hat, ist eine Annahme der Verfassungsbeschwerde insoweit dennoch nicht (mehr) angezeigt.

Soweit das Landesverwaltungsamt unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006, dessen verfassungsrechtliche Aussagen grundsätzlich auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt übertragbar sind, das Verbot gewerblicher Sportwetten und die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung weiter aufrecht erhält, kann die Beschwerdeführerin in einem erneuten Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten (§ 80 Abs. 7 VwGO) eine Kontrolle der dies rechtfertigenden verfassungsrechtlichen Vorgaben erreichen.

Ohne Aussicht auf Erfolg ist die Verfassungsbeschwerde schließlich im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität auch insoweit, als die Beschwerdeführerin eine Verletzung insbesondere ihres Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt einer Verkennung der Legalisierungswirkung der bei ihr vorliegenden Erlaubnis nach dem DDR-Gewerbegesetz rügt. Der Beschwerdeführerin ist es zumutbar, eine fachgerichtliche Klärung der sowohl hinsichtlich der räumlichen Reichweite im Gebiet der neuen Bundesländer als auch der gegenständlichen Erstreckung der Erlaubnis auf das Internetwettgeschäft nicht abschließend geklärten rechtlichen Wirkungen ihrer gewerberechtlichen Erlaubnis zum "Abschluss von Sportwetten" nach DDR- Gewerbegesetz im Hauptsacheverfahren abzuwarten. Die insoweit aufgeworfenen Fragen sind, auch hinsichtlich etwaiger Grundrechtsverletzungen, die aus der Versagung der Anerkennung einer Legalisierungswirkung der nach dem DDR-Gewerbegesetz erteilten Erlaubnis für das Land Sachsen-Anhalt herrühren könnten, vorrangig im Rahmen der von der Beschwerdeführerin erhobenen Anfechtungsklage zu entscheiden

Gefunden unter: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg06-123.html

Der Beschluss 07.12.2006 unter: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20061218_1bvr087405.html



Geschrieben von Puz_zle am 22.12.2006 um 20:11:

  RE: BVerfG Karlsruhe: 874/05

Moin Moin aus Thüringen,

bei der heutigen Pressemitteilung im BVerfG-online-Portal ist ein kleiner Fehler drin: Der Beschluss 1 BvR 874/05 ist nicht vom 7.12.2006 sondern vom 18.12.2006. Ich hatte zwar heute Nachmittag den Hinweis ans BVerfG gemailt, aber die Kollegen waren wohl schon in den wohlverdienten Weihnachtsferien

An dieser Stelle mal ein Danke an Herrn @anders für seine Bemühungen um aktuelle Info's für die Forum-Nutzer.
Allerdings möchte ich dies gleich mal mit der Bitte verbinden, dass die Beiträge, die ausschließlich Sportwetten und Glücksspiele, welche nicht der GewO unterliegen, betreffen auch im entsprechenden Board "Sportwetten/Glücksspiel" gepostet werden und nicht mal hier oder mal da ...



Geschrieben von anders am 28.12.2006 um 11:29:

 

@Puz.zle

Zuordnung von Glücksspiel-Gerichtsentscheidungen

Viele Dank für die positive Bewertung.

Ich wollte zu einer besseren Übersicht sämtliche Urteile, Beschlüsse, Pressemitteilungen der Gerichte, etc. die das Glücksspiel betreffen, gerne in einer gemeinsamen Rubrik unterbringen, damit man, sofern man möchte oder einen Bedarf hat, sämtliche Entscheidungen nach Gerichten und oder Aktenzeichen die Ergebnisse sofort findet oder aber auch nicht.

Im Grunde genommen ein kleines Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit.

Es wird ja nicht nur bei den Sportwetten, Spielhallen bleiben, sondern es ist da ja auch mit Poker, privaten Spielbanken und verbotem Glücksspiel, etc. zu rechnen.

Was wollen wir künftig machen? Urteile und Infos vermischen oder konsequent trennen?

Gruß und auch von mir an alle "Nutznießer" des Forums eine guten Rutsch ins neue Jahr

@anders



Geschrieben von Puz_zle am 30.12.2006 um 08:30:

  RE Zuordnung von Glücksspiel-Gerichtsentscheidungen

@anders

ich erlaube mir mal noch kurz vor Jahresschluss etwas kritisch zu sein: Betreffs "Zuordnung" ist zwar Ihr Gedankengang m. E. richtig, aber die Umsetzung ...

Dort, wo Sportwetten/Glücksspiel "draufsteht", sollten sich auch für mein Dafürhalten auch die Beiträge zu dieser Rubrik (einschließlich Urteile) konzentrieren. Beispielsweise beim Board "gewerblichen Spielrecht" gehören m. E. nur Beiträge rein, die in Zusammenhang mit der SpielV und den §§ 33 c bis 33 g und 33 i GewO stehen, aber weniger etwas zu Glücksspiele i. S. des § 33 h GewO/284 StGB.
Ein Automatenaufsteller, der z. B. mit Sportwetten nix am Hut hat, wird das Board "gewerbliches Spielrecht" vermutlich genervt wieder verlassen ... Andernseits wird ein an Sportwettenrecht interessierter User nicht vermuten, dass Beiträge zu diesem Thema in den einzelnen Boards der "Medienschau" verstreut sind ...

Mein Vorschlag: vielleicht mal über einem Moderator die Beiträge in der "Medienschau" neu zuordnen lassen. Muss ja nicht dieses Jahr noch sein

Wünsche auch Allen einen guten Rutsch und schon mal ein gesundes neues Jahr!


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