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Geschrieben von stadtmädl am 24.02.2016 um 17:10:

  AOK als Gewerbebetrieb?

Hallo liebe Forum-Leser!
Bei uns wurde durch die IHK eine Gewerbeanmeldung der AOK übersandt. In dieser wurde die Vermittlung von Versicherungen angemeldet. (Gewerbetreibender wäre der Vorstand) Unterschrieben ist sie allerdings von einem Mitarbeiter der IHK. Den Gewerbeschein hat dieser der AOK bereits übersandt.
Wird die AOK tatsächlich als Gewerbebetrieb tätig ?
Oder vermittelt diese nicht vielmehr Kundenkontakte an bestehende Versicherungsgesellschaften?
Da diese Meldung offensichtlich in ganz Oberfranken durch die IHK durchgeführt wurde, würde mich interessieren, ob es jemanden im Forum gibt, der diese Meldung bekommen und möglicherweise verarbeitet hat. Nach unserer Auffassung ist die Meldung falsch - aber wie soll eine Korrektur bzw. Zurückweisung erfolgen, wenn die IHK die Bestätigung bereits verschickt hat? wut



Geschrieben von Rheinhesse am 25.02.2016 um 07:45:

 

Moin aus Rheinhessen,
das kann schon stimmen, wenn die Voraussetzungen aus diesem Thread hier vorliegen: Lesen
In diesem Falle wäre selbstverständlich eine Gewerbeanzeige erforderlich und richtig - und zwar wohl für jede AOK-Niederlassung im Kammerbezirk.



Geschrieben von BernshausenL am 25.02.2016 um 07:52:

 

Moin Moin

ich frage mich allerdings, seit wann die IHK irgendwelche Empfangsbestätigungen unterschreiben und versenden darf?!



Geschrieben von Rheinhesse am 25.02.2016 um 08:18:

 

Moin aus Rheinhessen,
bei uns in Rheinland-Pfalz ist es mindestens seit fünf Jahren in der Zuständigkeitsverordnung so geregelt. In anderen Bundesländern ist das wohl auch so.



Geschrieben von BernshausenL am 25.02.2016 um 08:32:

 

Also teilen sich die IHK und das Gewerbeamt die Erteilung der Empfangsbestätigungen ?!?! verwirrt



Geschrieben von HWK-CB am 25.02.2016 um 13:15:

 

Ja. In manchen Bundesländern sind die Kammern (auch die Handwerkskammern) für Gewerbeanmeldungen mit zuständig.



Geschrieben von BernshausenL am 25.02.2016 um 13:48:

 

Aaaahh. Wieder was dazugelernt


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