Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Flüchtlinge und Asylanten. Probleme in Spielhallen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=14068)


Geschrieben von sunrise am 15.02.2016 um 19:37:

  Flüchtlinge und Asylanten. Probleme in Spielhallen

https://shop.kiesewetter.de//index.php?show=&artikel_id=7730

Die Firma Kiesewetter hat wirklich für alles eine Geschäftsidee



Geschrieben von Meike am 16.02.2016 um 05:45:

 

Der Text ist richtig drollig............

Integration im Spielhallenbereich in 5 Sprachen,

damit der Flüchtling gleich lernt,

dass der Aufenthalt in einer Spielhalle zum Spielen verpflichtet!



Geschrieben von dieter116 am 16.02.2016 um 07:21:

 

Aus welchem Grund geht man sonst hinein ?



Geschrieben von Meike am 21.02.2016 um 06:30:

 

Hallo Dieter,
hallo zusammen,

wo steht in den Sozialkonzepten, dass man in Spielhallen spielen MUSS?

http://www.vdai.de/regelwerke/sozialkonzept-spielstaetten.pdf


Wie passt denn der "Integrationshinweis" mit den Sozialkonzepten zusammen?

https://shop.kiesewetter.de//index.php?show=&artikel_id=7730

"..........Der Aufenthalt in den Räumen ist NUR ERLAUBT,
wenn an den Geräten gespielt wird.

Wer nicht spielt, stört die spielenden Gäste und muss diese Räume verlassen........"



Zur Bundesfachtagung Gewerberecht in Bochum waren einige Tagungsteilnehmer und ich in der "netten" Mehrfachkonzession in einem ehemaligen Kino und ich erklärte diesen leise ohne andere spielende Gäste zu stören was die PtB so zugelassen hatte mit praktischen Einsatz von 2,-€.
Da kam innerhalb von 1 - 2 min die gut geschulte und freundliche Spielhallenaufsicht und erklärte uns, dass nur spielende Gäste erwünscht sind.



Schon mal in einer Metzgerei den Hinweis gesehen "Der Aufenthalt in den Räumen ist nur Fleischessern erlaubt. Veganer stören Fleischesser und müssen daher diese Räume verlassen............."


Lebhaft kann ich mir dazu die Rechtsfolgen vorstellen,
aber im Spielhallenbereich ist das normal?


VG
Meike



Geschrieben von dieter116 am 21.02.2016 um 08:42:

 

Der passt nicht.

In einer Metzgerei wird vordringlich gekauft und weniger gegessen.

Aber halte dich mal einer Gaststätte / Restaurant auf etwas zu verzehren.

Was passiert da wohl ?



Geschrieben von petergaukler am 21.02.2016 um 09:17:

 

moderne zeitgemässe raubritter



Geschrieben von Meike am 21.02.2016 um 10:24:

 

Hallo Dieter,

da ist das Plakat im Praxistest bei einem Deutschen, Dir, offensichtlich "durchgefallen".

Es geht doch nicht ums "Kaufen" oder "Essen", sondern um das angebliche "Stören".


In welcher Kneipe oder Gaststätte hast Du jemals ein Schild gesehen,

dass nicht trinkende Gäste die "Trinker" stören?


Wenn es einen "Mindestverzehr" in einem Gewerbebetrieb gibt, steht es üblicher Weise am Eingang.



Was ist mit dem Spieler, der 2,-€ verspielt hat, wie lange darf der sich dann noch in der Spielhalle aufhalten, wenn er kein Geld mehr zum Spielen hat? Ab wann stört er mit seinem nicht-spielenden Verhalten die anderen Gäste?


VG
Meike



Geschrieben von Florian am 21.02.2016 um 23:50:

 

Zitat:
Schon mal in einer Metzgerei den Hinweis gesehen "Der Aufenthalt in den Räumen ist nur Fleischessern erlaubt. Veganer stören Fleischesser und müssen daher diese Räume verlassen............."


Sofern jemand nichtstuend herumstehen würde und jedem Käufer über die Schulter schaut und vielleicht noch Kommentare dazu abgeben würde, wäre es dem Fleischer wohl völlig egal ob Veganer oder nicht, derjenige würde nach ein paar Minuten rausgeschmißen werden.

Zitat:
In welcher Kneipe oder Gaststätte hast Du jemals ein Schild gesehen, dass nicht trinkende Gäste die "Trinker" stören?


In Gaststätten ist es nicht üblich sich an einen fremden Tisch zu stellen und die Getränke der Zahlenden(und für die Person fremden) Gäste anzuschauen, aber falls dies Mode macht, ja dann würde es solche Schilder sicherlich auch dort geben.


Zitat:
Was ist mit dem Spieler, der 2,-€ verspielt hat, wie lange darf der sich dann noch in der Spielhalle aufhalten, wenn er kein Geld mehr zum Spielen hat? Ab wann stört er mit seinem nicht-spielenden Verhalten die anderen Gäste
?

Er stört ab dem Moment, wenn er anderen Gästen über die Schulter schaut und wie man so schön sagt, "Trockenzockt" was leider innerhalb der 1. Minute meistens der Fall ist.

Über Dinge zu Urteilen scheint immer recht schnell zu gehen ohne sich wirklich damit auseinanderzusetzen.

Fast jede Spielhalle hat einen Bereich in dem sich nicht Spielende Gäste "Gratis" aufhalten können, was weder ein Fleischer noch eine Gaststätte anbietet. Warum wird es wohl so einen extra Bereich geben?



Geschrieben von Meike am 22.02.2016 um 05:45:

 

Hallo Florian,

Du hast recht, ich kenne keine Gaststätte mit Sonderraum für nicht-trinkende Gäste, sondern diese dürfen sich grundsätzlich im normalen Gastraum mit aufhalten. Ja, man sollte Dinge nur beurteilen, wenn man sich mit diesen auskennt.


Da ich von Gastronomen und Türstehern weiß wie problematisch es ist, wenn ein abgewiesener Gast den Eindruck "hat / haben möchte / haben kann" (bitte wertungsfrei verstehen), dass er aufgrund seiner Herkunft abgewiesen wird, ist es erstaunlich, dass ihr Spielhallenbetreiber derartige Schilder aufhängt.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Diskobetreiber-zahlt-Schadenersatz-article12157361.html


VG
Meike



Geschrieben von dieter116 am 22.02.2016 um 06:50:

 

Diese Schilder , in deutscher und türkischer Sprache, gibt es bereits seit Jahrzehnten.

Teilweise sind sie auf die ganzen Räumlichkeiten oder nur auf den Gelspielbereich bezogen.

Bis jetzt hat sich noch niemand daran gestört.

Die Sprache ist nun der Situation angepasst worden.
Wie in anderen Bereichen auch.

Dies hat nichts mit Diskriminierung zu tun.
Sondern, dass spielende Gäste nicht durch lautstarkes Gerede oder 'Berater' gestört werden.



Geschrieben von sunrise am 22.02.2016 um 20:05:

 

Mit folgenden Worten im Betreff bekam ich eine E-Mail von der Firma Kiesewetter:

Warnung! Die Sicherheit ist gefährdet! Brandaktuell!

Und nun zu dem beworbenen Sicherheitsschutz:


https://shop.kiesewetter.de//index.php?show=&artikel_id=918



Geschrieben von Meike am 24.02.2016 um 09:29:

 

Und hier der "rechtliche Blog"

http://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/2016-02-02_Anlage_Praev_Tipp_Krim_im_oeffentl_Raum_(002).pdf



http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/23127/3231606
............Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Kauf und Führen von Reizstoff- (Gas-), Signal- und Schreckschusswaffen - allerdings nur in bestimmten Situationen: ............


https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Dortmund/antrag_kleiner-waffenschein.pdf



https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html



Geschrieben von Rooobert am 10.02.2018 um 20:08:

 

Jeder Inhaber hat das Hausrecht, und kann sich seine Besucher auswählen.
Dies gilt leider nicht für die Bundesrepublik Deutschland, deshalb müssen wir nun als Ladenbetreiber, Vermieter usw tätig werden, und so gut es geht aussortieren.



Geschrieben von walterf am 12.02.2018 um 15:42:

 

Zitat:
Original von Rooobert
Jeder Inhaber hat das Hausrecht, und kann sich seine Besucher auswählen.
Dies gilt leider nicht für die Bundesrepublik Deutschland, deshalb müssen wir nun als Ladenbetreiber, Vermieter usw tätig werden, und so gut es geht aussortieren.


Diesen Beitrag verstehe ich nicht im Konsens.
Außerdem besteht ein extremer Zeitunterschied deiner Antwort zum Thema, welcher mir dunkel bleibt.



Geschrieben von Rooobert am 12.02.2018 um 20:41:

 

Nochmal sinnieren, dann kommt evtl. auch ein ver"Walter " drauf... Narri Narro


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH