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Geschrieben von claysch am 29.01.2016 um 09:54:

  Gewerbeanmeldung ohne gewerbliche Tätigkeiten

Moin zusammen,
der Freitag bringt mal wieder komische Sachen hervor.
Bei einer meiner Gemeinden möchte eine GmbH ein Gewerbe anmelden. Die GmbH ist aus einem anderen Kreis zugezogen und hat ihre Betreibsstätte in einem reinen Wohngebiet. Die Geschäftsführerin hat angegeben, dass keine gewerblichen Tätigkeiten mehr erfolgen. Die Anmeldung soll lediglich erfolgen, da sie über die GmbH wohl noch Geldleistungen (Rente o.ä.) bezieht. Ein Eintrag ins Handelsregister hat bereits stattgefunden.
Nun die Frage: kann diese Gewerbeanmeldung angenommen werden ?

kann jemand helfen ? anbeten

Gruß aus dem LK ROW



Geschrieben von BernshausenL am 29.01.2016 um 11:50:

 

Was will sie denn dann für Tätigkeiten eintragen wenn sie keine ausübt?! Kopfkratz

Also in dem Fall würde ich sagen NEIN, weil wir nichts damit zu tun haben wer wo irgendwelche Geldleistungen erhält oder erhalten will. Das hat ja nichts mit eine Gewerbeanmeldung zu tun. Wenn die Person nicht gewerblich tätig ist, wird kein Gewerbe angemeldet. Fertig.

Die Eintragung einer GmbH ins Handelsregister begründet nicht zwangsläufig eine Gewerbeanmeldung. Ich würde der Dame auch erklären dass eine solche Anmeldung ja auch Pflichten unterliegt und dass wenn sie eine Anmeldung vornimmt, wohlwissend dass sie nicht gewerblich tätig ist, meiner Meinung auch der OWI - Tatbestand wegen `nicht richtig abgegebener Anzeige` nach § 146 erfüllt ist.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende



Geschrieben von J. Simon am 01.02.2016 um 08:29:

 

Keine gewerbliche Tätigkeit = keine Gewerbeanzeige!

Wir sind sicher nicht dafür da, irgendwelchen Taschenspielertricks in irgendeiner Form ein "legales" Deckmäntelchen zu verpassen.

VG J. Simon



Geschrieben von claysch am 01.02.2016 um 08:38:

 

Moin Moin

schon einmal vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich sehe es ebenso und werde der Gemeinde raten, die Gewerbeanmeldung so nicht anzunehmen. Mal sehen was kommt.

Gruß
claysch


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