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Geschrieben von we587 am 21.01.2016 um 11:52:

  Unterhaltungsspielgeräte in Gastwirtschaften

Hallo zusammen,

ich glaube, ich habe im Moment ein Brett vorm Kopf.

Dürfen neben Geldspielgeräten auch Unterhaltungsgeräte (ohne Gewinn in Geld oder Waren) in Gaststätten aufgestellt werden?

VG



Geschrieben von petergaukler am 21.01.2016 um 12:55:

  RE: Unterhaltungsspielgeräte in Gastwirtschaften

Spielgeräte wie
FLIPPER
KICKER
BILLARD
DART

dürften wohl ohne Probleme in Gaststuben betrieben werden


FunGames (magic games ) oder andere Punktegeräte
teilweise auch Touchgeräte sind VERBOTEN !!



Geschrieben von we587 am 21.01.2016 um 15:07:

  RE: Unterhaltungsspielgeräte in Gastwirtschaften

Aus welcher gesetzlichen Regelung geht hervor, dass FunGames, Punktgeräte und teilweise Touchgeräte verboten sind?



Geschrieben von petergaukler am 22.01.2016 um 09:16:

  RE: Unterhaltungsspielgeräte in Gastwirtschaften

Zitat:
Original von we587
Aus welcher gesetzlichen Regelung geht hervor, dass FunGames, Punktgeräte und teilweise Touchgeräte verboten sind?



siehe spvo.2006 !


pg.



Geschrieben von gmg am 22.01.2016 um 15:14:

  RE: Unterhaltungsspielgeräte in Gastwirtschaften

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von we587
Aus welcher gesetzlichen Regelung geht hervor, dass FunGames, Punktgeräte und teilweise Touchgeräte verboten sind?



siehe spvo.2006 !


pg.


§ 6 a SpielV

Grüße


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