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--- Tricks der Spielhallenbetreiber um in den Genuss der Härtefallregelung zu gelangen ! (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=13973)


Geschrieben von petergaukler am 20.01.2016 um 13:14:

  Tricks der Spielhallenbetreiber um in den Genuss der Härtefallregelung zu gelangen !

hi

wie ich jetzt erfahren musste , sind einige Spielhallenbetreiber in BW. auf eine geniale
Idee gekommen .
Sie kaufen fix ,über eine langjährige Finanzierung ,(wenn möglich) das Gewerbeobjekt (haus)in dem sich ihre Spielhalle befindet ,um so in den Genuss der Härtefallregelung (LdsglspG.BW.) zu gelangen ,falls sich in der Nähe (500m) eben die gleichen Gewerbebtriebe (Spielhallen) befinden
Ich finde so etwas doch sehr bedenklich !

Gibt es hier nicht eine klare Aussage der Erlaubnisbehörden ,dass Käufe des Objekts nicht automatisch den Härtefall eintreten lassen ?

Man sollte hier auf jeden Fall genauestens prüfen ,ob der Kauf der immobilie eben nur hierzu bestimmt war
,um seine alte Konzession nach §33 zu retten (Härtefallregel) !!


pg.



Geschrieben von claysch am 20.01.2016 um 15:22:

  RE: Tricks der Spielhallenbetreiber um in den Genuss der Härtefallregelung zu gelangen !

hallo,
auf die langjährige Finanzierung bezogen wird dies sicherlich nicht funktionieren !
§ 51 Abs. 5 S. 4 LgLüG enthält folgende Regelung: "Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unbilligen Härte sind insbesondere dann gegeben, wenn eine Anpassung des Betriebes an die gesetzlichen Anforderungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder mit einer wirtschaftlichen Betriebsführung nicht vereinbar ist und Investitionen, die im Vertrauen auf den Bestand der nach Maßgabe des bisher geltenden Rechts erteilten Erlaubnis getätigt wurden, nicht abgeschrieben werden konnten"
Wer aber jetzt im Wissen des kommenden kauft, kann sich nicht auf einen Härtefall berufen.

grüßi



Geschrieben von Rooobert am 20.01.2016 um 17:52:

 

das wird noch lustig werden , bin mal gespannt wie das endet Weißnicht



Geschrieben von sunrise am 21.01.2016 um 17:14:

 

In Berlin müssten die Konzessionsverteilungen, Härtefallentscheidungen oder Schließungsverfügungen eigentlich schon erledigt sein.

Dort ist der Termin ja schon der 01.08.2016

Die Entscheidungen der Behörden können ja rechtlich wohl nicht erst kurz vor dem Termin erfolgen.

Hat da jemand Infos aus Berlin?



es grüßt sunrise



Geschrieben von petergaukler am 21.01.2016 um 18:29:

 

info aus berlin !


siehe:


Heikel wird dabei die konkrete Umsetzung: Denn welche Spielhalle an welchem Standort bleiben darf und welche schließen muss, ist noch völlig unklar. Die zuständige Wirtschaftsverwaltung von Senatorin Cornelia Yzer (CDU) bemühte sich ein Jahr lang in einer internen Arbeitsgruppe, ein „faires und rechtssicheres Verfahren“ dafür zu entwickeln. Es geht dem Vernehmen nach um ein geomathematisches Modell für Berlin mit künftig möglichen Standorten – die aber nur Betriebe besetzen dürfen, die stets rechtstreu waren. Details sind noch unklar, immerhin liegt dem Parlament jetzt ein Entwurf vor. „Wir haben geliefert“, sagte die Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung, Claudia Hamboch. Es sei eine schwierige Abwägung zwischen Gewerbefreiheit, Bestandsschutz und den Gesetzeszielen, etwa dem Jugendschutz, gewesen. Außerdem habe man Gerichtsverfahren abwarten müssen. Ihre Behörde erwarte, sagt Hamboch, ohnehin eine Flut an Klagen der künftig abgelehnten Spielhallenbetreiber.
Kommt das Gesetz rechtzeitig

Bisher allerdings „haben wir alles gewonnen, was an Prozessen angestrengt wurde“, sagt SPD-Mann Daniel Buchholz. Erst im Juni scheiterte eine Klage von Betreibern vor dem Oberverwaltungsgericht. Auch eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Berliner Spielhallengesetz liegt vor. Buchholz hat allerdings Sorge, dass es bereits zu spät ist, um das Gesetz wie geplant in Kraft treten zu lassen. Es drohe eine Verschiebung, sagt er – und damit womöglich eine Hängepartie über den Wahltermin am 18. September hinaus. Denn den Betrieben muss eine Vorlaufzeit eingeräumt werden, sobald klar ist, wie das Verfahren für die neuen Lizenzen laufen soll. Ein halbes Jahr dürfte dabei Minimum sein, schätzen auch Juristen der Verwaltung.

Der CDU-Stadtentwicklungspolitiker Evers sieht auch das Risiko einer Verzögerung. Doch wenn sich die Regierungsfraktionen noch in diesem Jahr einigen, könnten die ersten Bescheide noch vor der Wahl 2016 rausgehen, sagt Evers. Fest steht: Berlins Erfolg oder Misserfolg mit dem Gesetz wird jedenfalls eine bundesweite Signalwirkung haben.



auszug aus :

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/gluecksspielgesetz-vier-von-fuenf-spielhallen-in-berlin-sollen-geschlossen-werden,10809148,32638712.html



Geschrieben von LKKS am 22.01.2016 um 07:17:

 

Zitat:
die aber nur Betriebe besetzen dürfen, die stets rechtstreu waren.


Dann fallen ja mehr als 50 % der Betreiber raus.



Geschrieben von petergaukler am 22.01.2016 um 21:31:

 

Zitat:
Original von LKKS
Zitat:
die aber nur Betriebe besetzen dürfen, die stets rechtstreu waren.


Dann fallen ja mehr als 50 % der Betreiber raus.


wäre denkbar , wenn es keine wahlen in bestimmten bundesländern geben würde

die grossbetreiber der automatenbranche hoffen nämlich auf
neue landesregierungen !
und danach gibts

party4

pg.

p.s. meine meinung



Geschrieben von progger am 23.01.2016 um 18:57:

 

Der ein oder andere Betreiber denkt sich,naja wenn es weniger Hallen gibt - habe ich mehr Kunden..

Das ist aber falsch,den die Hardware wird nicht die gleiche sein..kein Autostart...etc.
Würde die Software von Haus aus Fair laufen das dann würde sich die Politik nicht alle paar Monate über den Spielerschutz unterhalten...

Die Lobby hat sich selber ein Grab gegraben..

Aber egal...verkaufen die Türken halt Döner...

mfg



Geschrieben von gmg am 23.01.2016 um 18:59:

 

... und wie mir scheint, wird auch die Software eine andere werden...

Grüße



Geschrieben von WilderLumpi am 24.01.2016 um 00:07:

 

Ich denke die jura Spezialisten sind schon wild am prüfen in wie weit man das neue kommende gesetz aushebeln kann. Keine angst die Industrie und lobby ist nicht dumm. So schnell lassen die sich nicht ins grab schubsen!

Lassen wir uns überraschen über die neue software. Neue software neue fehler *hust* Applaus

Das einige spielunken schliessen müssen finde ich in ordnung nur wird das ein chaos werden

Mfg



Geschrieben von petergaukler am 10.02.2016 um 22:03:

  RE: Tricks der Spielhallenbetreiber um in den Genuss der Härtefallregelung zu gelangen !

ergänzendes aus berlin ! Lesen


Vertreter der Fraktionen von SPD und CDU stellen heute in einer Pressekonferenz eine Gesetzesinitiative vor, mit der das Landesspielhallengesetz weiter verschärft werden soll. Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) reagiert darauf mit Unverständnis. Vorstandssprecher Georg Stecker: „Das geltende Landesspielhallengesetz in Berlin ist verfassungswidrig. Anstatt es jetzt zu verbessern, zementiert der Senat die Verfassungswidrigkeit noch weiter.“


Zertifizierung durch unabhängige TÜV-OrganisationenMan habe in dieser Hinsicht schon große Initiativen entwickelt. „Schon heute lassen wir uns sehr streng auf die Finger schauen und unsere Spielstätten von unabhängigen TÜV-Organisationen zertifizieren. Hier werden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der gelebte Spielerschutz regelmäßig geprüft“, ergänzt DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker


pg.


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