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Geschrieben von YS3838 am 11.01.2016 um 23:25:

  Gaststätte Terrassenutzung

hallo , es geht um eine gaststätte im erdgeschoss eines mehrfamilienhauses mit Terrasse. muss mann als pächter bei nutzung der terrasse als außenbewirtschaftung sich genehmigungen holen?

oder kann mann es beliebig nutzen da es sowieso sich um eine terrasse handelt und nicht um eine straßenbewirtschaftung etc.



Geschrieben von Roland Kissau am 12.01.2016 um 07:20:

  RE: Gaststätte Terrassenutzung

Moin aus Hückeswagen!

Hier sollte mit der Baubehörde Rücksprache genommen werden. Wenn die Terrasse bisher privat genutzt wurde und nun gewerblich für eine Gaststätte genutzt werden soll, kommt hier m.E. eine baurechtliche Nutzungsänderung mit entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Auflagen in Betracht. Aber das ist, wie gesagt, eine baurechtliche Genehmigung in Betracht. Erst wenn diese vorliegt, nehmen wir eine Außenwirtschaftsfläche mit in die Konzession (Gaststättenerlaubnis) auf.

Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau



Geschrieben von LKKS am 12.01.2016 um 07:56:

 

In Hessen muß zwingend eine baurechtliche Genehmigung für die Außennutzung eingeholt werden, da das Gaststättenrecht hier nur noch eine personenbezogene Erlaubnis vorsieht. Hierbei sind insbesondere die Lärmschutzwerte der TA Lärm interessant.

Eine objektbezogene Erlaubnis nach gaststättenrechtlichen Vorschriften sieht das hessische Recht nicht mehr vor.



Geschrieben von YS3838 am 12.01.2016 um 10:23:

  Gaststätte Terrassenutzung

die terrasse wird seit jahren (min.20 jahre) als außengastronomie auch genutzt. die wurde damals als die gaststätte genehmigt wurde , von garten als gartenlokal genehmigt laut akteneinsicht und wird seit dem genutzt. ich weiss jetzt natürlich nicht ob mann sich bei sowas erneuert erlaubnisse holen muss.



Geschrieben von LKKS am 12.01.2016 um 10:32:

 

Das sollte sich doch mit einem Anruf oder Besuch beim Kreisbauamt klären lassen.


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