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Geschrieben von Steffko007 am 03.12.2015 um 10:03:

  Finanzagent Moneygram

Huhu,

gerade wollte jemand bei mir die Tätigkeit "Geldtransfer über Moneygram" anmelden.
Habe den Gewerbetreibenden jetzt erst mal weggeschickt bis ich eine Lösung habe.

Hattet ihr schon mal so einen Fall und wenn ja bedarf es einer Erlaubnis oder kann das "jeder" anmelden?

Kunden können Geld einbezahlen und der Gewerbetreibende schickt es weiter in verschiedene Länder dort können die Empfänger es in einer Moneygram Filiale abholen.

Danke Stefanie Körner



Geschrieben von LKKS am 03.12.2015 um 10:27:

 

Verweisen Sie ihn an die BaFin.



Geschrieben von Civil Servant am 03.12.2015 um 11:14:

 

Genau, Zahlungsverkehrdienstleistungen.



Geschrieben von schinkeroni am 05.12.2015 um 23:55:

 

Ahh.. gut zu wissen!



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 07.12.2015 um 14:04:

  Finanzagent Moneygram

Hallo,
Sie können diese Agenten abrufen unter: www.fsa.gov.uk/register/psdFirmBasicDetails.do?

zumindest hat uns das die Bafin einmal gesagt...



Geschrieben von C. Schröder am 06.01.2021 um 09:32:

 

Hallo,

bei uns ist heute auch jemand mit der Frage gekommen, dass er ein Gewerbe "Geldtransfer" anmelden möchte. Gehört das zu den Finanzdienstleistungen nach § 34 f GewO?

Ich würde ihn gerne erst mal an die IHK verweisen.



Geschrieben von Civil Servant am 06.01.2021 um 09:35:

 

Moinsen,

klingt für mich sogar nach einer klassischen Bankdienstleistung also eher sogar Kreditwesengesetz und damit BAFin.

Grüße

CS



Geschrieben von Hochi89 am 06.01.2021 um 15:52:

 

Guten Tag,

ich hatte hier letztens eine vergleichbare Gewerbeanzeige ("Internationaler Geldtransfer RIA"). Habe mich daraufhin auch an die BaFin gewandt, die mich dann an die Bundesbank verwiesen haben. Von dort bekam ich dann folgende Antwort:

"Nach Ihrer Angabe könnte es sich bei der beabsichtigten Tätigkeit um das Finanztransfergeschäft i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG handeln, für das eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ZAG erforderlich ist, die vor der Geschäftsaufnahme erteilt sein muss."

Ich hab den Herrn dann an die Bundesbank verwiesen smile



Geschrieben von Roesje am 12.01.2021 um 09:42:

 

Bei so einem Anliegen würde ich wahrscheinlich auch mit der Stelle reden, die für Geldwäsche zuständig ist.


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