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Geschrieben von René Land am 30.11.2015 um 16:33:

  Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen

Liebe Forenmitstreiter,

auf der Internetseite des BMWi ist heute eine Pressemitteilung betreffend das Eckpunktepapier zur Novellierung des Bewachungsgewerbes veröffentlicht worden.

Hier geht es zur Pressemitteilung:

Hier geht es zum Eckpunktepapier:

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von René Land am 30.11.2015 um 22:41:

  RE: Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen

Das Thema ist auch unter www.tagesschau.de aufgegriffen worden:




Geschrieben von J. Simon am 02.12.2015 um 07:50:

 

Hallo Rene,

danke für das Einstellen der beiden Mitteilungen. Sehr interessant finde ich die Auffassung, dass die Gewerbeämter der Kreise a) personell besser ausgestattet seien als die der Kommunen und sich b) mit der Materie besser auskennen würden als diese.

a9 kann ich klar verneinen und b) mag aufgrund einer Spezialisierung im allgemeinen teilweise zutreffen.

Den einzigen Vorteil sehe ich bei einer Aufgabenverlagerung auf die Landkreise in einem einheitlicheren Vollzug.

VG J. Simon



Geschrieben von Roesje am 02.12.2015 um 08:33:

 

Moin und Danke auch für diese Info!

Ich schließe mich J. Simon an. Ich sehe eigentlich nicht, dass die Kreise personell besser ausgestattet sind. Der Abbau von Stellen im ö.D zieht sich doch quer durch alle Ebenen.
Eine Spezialisierung in dieser Materie könnte ich mir vorstellen, wenn die Aufgaben zukünftig beim Kreis wären, da die Sachbearbeiter dort wahrscheinlich aufgrund der damit verbundenen Vielzahl der Fälle ausschließlich Bewachung machen würden. Aber momentan kennt sich bei unserem Kreis mit Sicherheit niemand aus.

Darüberhinaus bin ich einfach nur gespannt, wie sich das Ganze entwickelt. Bisher sehe ich zwar auch Schwachstellen im System, aber nicht wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen, sondern alleine im uneinheitlichen Vollzug.

Ob "schärfere" gesetzliche Vorgaben daran zukünftig etwas ändern werden....wie gesagt, ich bin gespannt.



Geschrieben von HBinder am 02.12.2015 um 13:45:

 

Hallo,

Danke für die Info!

Da wir als Kreis über die Gemeinden beim Bewachungsgewerbe die Fachaufsicht haben, sind wir in gewisser Weise in der Thematik drin. Regelungen für einen einheitlichen Vollzug kann ich nur begrüßen. Wir als Kreis bekommen schon mit, dass gerade kleinere Gemeinden mit dieser Thematik überfordert sein können.

Insbesondere die regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung halte ich für geboten.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Roesje am 02.12.2015 um 14:03:

 

Zitat:
Da wir als Kreis über die Gemeinden beim Bewachungsgewerbe die Fachaufsicht haben, sind wir in gewisser Weise in der Thematik drin.


Da muss ich mal ganz doof nachfragen....wie nennt sich denn diese Stelle (Fachaufsicht) im Kreishaus offiziell?

Wir wäre es jetzt neu, dass in unserer KV da irgendjemand Ansprechpartner ist, oder zielt das auf die generelle Regelung "KV = Aufsichtsbehörde" ab?



Geschrieben von LKKS am 02.12.2015 um 14:16:

 

Zitat:
Den einzigen Vorteil sehe ich bei einer Aufgabenverlagerung auf die Landkreise in einem einheitlicheren Vollzug.


Lieber Joachim,

volle Zustimmung zu Deinen Ausführungen. Aber...

Wenn man im gegenwärtigen Zustand für das Bewachungsgewerbe in Hessen überhaupt vom Vollzug reden will.

Ich bezweifele aufgrund der gemachten Erfahrungen und der zahlreichen
Beschwerden seitens der Polizei, dass den allermeisten Kommunen überhaupt ihre Verpflichtungen aus dem Vollzug des Gesetzes und der Verordnungen überhaupt bewußt ist. Leider.

Bestes Beispiel dieser Tage:

"Wer muß denn diese Liste führen, zu der eine Bewachungsfirma ihr Personal melden soll? Ihr oder der RP?"

Angesichts der landauf landab zu beobachtenden Vollzugsdefizite, sei es im Spielrecht, im Gaststättenrecht und jetzt halt auch im Bewachungsgewerbe, muß sich doch der Gesetzgeber und unsere Ministerien die ketzerische Frage gefallen lassen:

"Wollt Ihr überhaupt, dass die Gesetze vollzogen werden?"

Falls die Antwort JA lauten sollte, müßt Ihr darüber nachdenken, wer die Interessenkollisionen zwischen Gewerbesteuergläubiger und Gesetzesvollzieher auflösen soll.



Geschrieben von J. Simon am 02.12.2015 um 15:02:

 

@ LKKS,

Servus mein Lieber,

ich weiß, dass im Vollzug leider große Defizite herrschen, deswegen haben wir ja von den meisten Gemeinden und Städten z.B. die Verfolgung von Owi und das Spielrecht "übernommen". (IKZ)

Im Bewachungsgewerbe ist es ein Desaster, wie meine Kontrollen von Bewachern an Asylunterkünften im Anschluss an die BFT in Dresden gezeigt hat.
Dass diese Diskussion auch vom BLA geführt wurde, zeigt aber auch, dass man sich der Defizite offenbar bewusst ist.
Es bleibt die Frage, was letztendlich an guten Vorsätzen bei der Umsetzung der geplanten Neuerungen übrig bleibt Weißnicht

Gruß aus Hessens Mitte

J. Simon



Geschrieben von Meike am 05.12.2015 um 07:33:

 

Hallo zusammen,

ich hoffe sehr, dass das BMWI sich in drei Punkten des Eckpunktepapiers
NICHT durchsetzen kann, denn wir benötigen DRINGEND, am besten gestern

1. den von einer Behörde ausgestellten einheitlichen Bewacherausweis

2. klare gesetzliche Spielregeln für die geschäftsmäßige Bewachung

3. das Bewacherregister


Mit Verlaub hatten sich mir die Nackenhaare hochgestellt als ich von "datenschutzrechtlichen" Problemen lesen musste, die das BMWI hätte etc.

Abgesehen davon, dass ich diese Allgemeinplätze ohne konkrete Benennung, was das rechtliche Problem sein soll, nicht mag, haben wir hier ganz andere!!


Jeder, der die enorme Sicherheitsrelevanz nicht erkennen kann, weil es in seinem Dorf nur 2 Türsteher, keinen Fußballverein und keine Flüchtlingsunterkunft gibt, der ist herzlich zu einer regen öffentlichen Diskussion eingeladen.


VG
Meike



Geschrieben von Ullrich am 08.12.2015 um 16:32:

 

Hallo!

Ich stecke in der Materie der Bewachung nicht so tief drin. Deshalb meine Frage, ob mit dem Eckpunktepapier dann auch die Portier- und Kassendienste unter das Bewachungsgewerbe fallen? Denn aus meiner Sicht sind das die verkappten und preiswerten Bewacher, die Arbeiten erledigen, welche sie nicht ausführen dürften und den legalen Bewacherfirmen das Leben schwer machen.



Geschrieben von Puz_zle am 06.04.2016 um 05:50:

  RE: Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen

Moin Moin aus Thüringen,

der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften wurde nun in den Bundesrat als BR-Drucksache 164/16 eingebracht >

Dazu die PM des BMWI vom 23. März 2016 >

Der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens kann hier verfolgt werden:



Geschrieben von sme40 am 06.04.2016 um 11:08:

 

In Hessen hat man nun die Kreisausschüsse dazu auserkoren, die Erlaubnisse nach § 34 a GewO zu erstellen. Für mich, da ich bisher nur rudimentär als Fach- und Dienstaufsicht mit dem Thema betraut war, eine neue Herausforderung.
Unabhängig davon soll wohl bei Antragstellung über jeden Unternehmer eine Anfrage beim LKA erfolgen. Das ist ja bei den kleinen Waffenscheinen bzw. den Waffenbesitzern wohl auch der Fall. Antworten erfolgen nach Auskunft unserer Waffenbehörde erst nach rund vier Monaten. Da werden sich die Antragsteller riesig freuen, wenn eine Erlaubnis erst nach vier Monaten erteilt werden kann. Oder habe ich da bei den Änderungsvorschlägen etwas falsch gelesen?

Gruß aus der Mitte Hessens, dem Herzen der Natur



Geschrieben von LKKS am 06.04.2016 um 11:14:

 

Nein, Du hast Recht, soll durch das LKA erfolgen. Also Wartezeit wie bei Jagdschein und Waffenerlaubnissen.

Aber...

Ist die Info der Übertragung auf Kreise etc. bereits sattelfest?

Ich habe derzeit noch nichts in dieser Richtung vorliegen.

Letzter Stand war nur die abgefragte Stellungnahme zur BR-Drucksache 164/16, durch den HLT.

Da drin stand naturgemäß allerdings nichts zur Übertragung, weil das ja das Landesrecht regeln muß.



Geschrieben von sme40 am 06.04.2016 um 11:43:

 

Wir haben am 01.04.2016 das Gesetz-und Verordnungsblatt 5-2016 erhalten. Ab Seite 58 sind die Änderungen der Gewerberechtszuständigkeitsverordnung aufgeführt. Neben dem § 34 i haben wir auch den § 34 a gewonnen. Städte ab 50.000 Einwohner bleiben für Bewacher selbst zuständig.

Gruß



Geschrieben von J. Simon am 06.04.2016 um 14:24:

 

Die nordhessische Mittelbehörde braucht anscheinend urlaubsbedingt etwas länger, um den Kollegen die frohe Botschaft der Zuständigkeitsänderung(en) zu übermittlen

Dennoch auch viel Spaß euch da oben mit den neuen Tätigkeitsfeldern.

VG J. Simon



Geschrieben von LKKS am 06.04.2016 um 15:23:

 

Unsere Mittelbehörde hat am 18.03. in Wiesbaden schriftlich nachgefragt, wir haben bis heute keine Antwort erhalten.

@sme40: Vielen Dank für die Hilfe.



Geschrieben von Jacob am 07.04.2016 um 09:13:

 

Guten Morgen zusammen,

wie ist denn bei Ihnen / Euch das weitere Vorgehen geplant? Ich muss ehrlich gestehen, dass ich (hauptsächlich bedingt durch die Tatsache, dass ich neu in dem Bereich bin und keine Infos dazu von meinem Vorgänger bekommen habe) jetzt etwas von dem Übergang auf die Kreise überrascht wurde. Personell ist das durch uns aktuell nicht zu leisten alle MA des Bewachungsgewerbes auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Übernehmt ihr diese Aufgaben jetzt Schritt für Schritt oder gibt es andere Ansätze dazu? Gibt es dafür bei manchen (oder allen) neues Personal



Geschrieben von sme40 am 07.04.2016 um 09:47:

 

Hier gibt es natürlich kein neues Personal. Wir müssen zusammenrücken. Die Akten, denn in den Schränken wird es jetzt enger. Bewacher und Immobiliardarlehensvermittler benötigen etwas Platz. Aber Dank der elektronischen Aktenführung hält sich das ggf. auch in Grenzen.
Wir übernehmen Schritt für Schritt. Die Kommunen übersenden uns nach und nach die Erlaubnisakten und aktuelle Vorgänge. Dann wird sortiert.
Auch wenn der ein oder andere neue Kunde jetzt fluchen wird, weil ich kaum Ahnung habe und mir die Materie aneignen muss, bleibe ich gelassen. Wird schon werden. Irgendwie.

Gruß



Geschrieben von LKKS am 14.04.2016 um 10:46:

 

Plötzlich quasi über Nacht, hat es der hessische Landesgesetzgeber dann endlich auch für nötig befunden, seine übereilte Veröffentlichung der GewerberechtZustV im Hessenrecht nachzuvollziehen. Was hätte gegen ein Inkrafttreten zum 01.05. gesprochen?

Was bereits absehbar ist:

1. Es wird wegen der notwendig werdenden Anfragen an das HLKA zu Friktionen kommen, die haben im Moment einen Antwortstau (Stichworte Jagdscheine kleine Waffenscheine) von 5 Monaten. Und in den Stau reihen wir uns ein.
Wenn sich da nichts ändert wird es Klagen hageln, wie wir bereits im Jagdbereich erleben.

2. Allein die Freischaltung der notwendigen Zugänge für uns beim Generalbundesanwalt und beim GZR soll bis zu einem Monat dauern.

3. Wir übernehmen so wie die Akten bei uns eintrudeln.

Was mir Kopfzerbrechen bereitet:

Wie erfahre ich davon, welche Wachpersonen von auswärtigen Firmen in meinem Revier wildern?

Für deren Kontrolle (Kennzeichnung, Ausweis, etc. pp) fühle ich mich schon örtlich zuständig, aber woher weiß ich, welche Unternehmen bei mir tätig sind?



Geschrieben von Jacob am 14.04.2016 um 10:59:

 

Ich hab für meinen Bereich bei den Kommunen erst mal eine Abfrage gestartet:

1) Wie viele Firmen gibt es in dem Bereich?
2) Wie viele Erlaubnisse bzw. Untersagungen werden im Jahr durchschnittlich erteilt?
3) Wie viele Mitarbeiter bearbeiten diese Fälle?

Bei uns wird demnächst wahrscheinlich auch eine Tagung der Ordnungsämter stattfinden auf der wir alles noch mal in Ruhe besprechen. Und dann mache ich mir Gedanken über die weitere Umsetzung. Solange ich keine (halbwegs) verlässlichen Fallzahlen habe, ist eine gescheite Planung nicht möglich. Und unsere Kommunen fragen zwar vereinzelt schon nach, sind aber noch sehr verständnisvoll.

Ich kann LKKS nur zustimmen: eine spätere Übertragung wäre deutlich sinnvoller gewesen. Aber da die Problematik der Flüchtlingsunterkünfte und dem damit zusammenhängenden Sicherheitspersonal jetzt besteht, muss alles sofort sein. Auch wenn das tatsächlich gar nicht möglich und zu bewältigen ist. Augen rollen


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