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-- Dienstliches, nicht immer Bierernst sehen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1386)


Geschrieben von Manfred Milbrodt am 14.12.2006 um 13:47:

großes Grinsen Dienstliches, nicht immer Bierernst sehen

Hallo aus Raisdorf,

dies fiel mir bei der Ablage heute in die Hände und das möchte ich euch nicht vorenthalten:

Vor etlichen Jahren wurde von einer Fachaufsichtsbehörde um Mitteilung gebeten,
„ob in Ihrem Amtsbereich Kastrierer gewerberechtlich gemeldet sind. Fehlanzeige ist erforderlich.“


Diese Anfrage wurde von einem jungen Kollegen so beantwortet:

„Aufgrund Ihres o. a. Schreibens wurden vom hiesigen Ordnungsamt umfangreiche Untersuchungen angestellt.

Nachdem die Durchsuchung der Gewerberegisterkartei ergebnislos verlief, wurde die männliche Bevölkerung durch amtliche Bekanntmachung aufgefordert, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden, damit der Unterzeichner sich durch persönliche Inaugenscheinnahme von der Intaktheit der männlichen Bevölkerung überzeugen konnte. Im Falle von Zweifeln wäre hier die erste Spur zu dem möglichen Kastrierer aufgenommen worden.

Zwei Fälle ließen beim Betrachter allerdings Zweifel aufkommen, jedoch konnte unter großem persönlichen Einsatz und durch intensives Nachbohren herausgestellt werden, dass es sich bei den Betreffenden um sog. Frauen, d. h., Personen weiblichen Geschlechtes handelte. Gegen beide Frauen wurde übrigens Strafanzeige wegen Irreführung einer Behörde gestellt.

Bei den übrigen Fällen wurde eine völlige Unversehrtheit der männlichen Personen attestiert, wobei auch die Stimmlage der Betroffenen begutachtet wurde. Bis auf einige wachstumsbedingte Disharmonien (Stimmbruch) wurde auch hier keine - von der Normalität - abweichenden Diskrepanzen festgestellt, so dass auf Ihr o. a. Anfrage F eh l a n z e i g e zu erstatten ist.


Mit freundlichen Grüßen“



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