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Geschrieben von Meike am 18.11.2015 um 13:41:

  Deutscher Bundestag: Schutz vor Manipulation im Automatenspiel

Hallo zusammen,

da hat die Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag ein paar ganz spannende Fragen formuliert.............

Noch sehr gut kann ich mich an die Beschwerden erinnern nach einigen öffentlichen Stellungnahmen zu diesem Thema.

Daher bin jetzt sehr interessiert an den Antworten ............


http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/066/1806635.pdf

..........................Bei einer groß angelegten Razzia der italienischen Behörden im Juli gegen die kalabrische Mafia N’Drangheta wurden unter anderem 1.500 Spielhallen geschlossen, teilweise auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Österreich und Spanien (www.rp-online.de/panorama/ausland/n-drangheta-italien-kassiert-mafia-besitz-im-wert-von-zwei-milliarden-euro-aid-1.5256026).

Nicht nur Steuerhinterziehungen und Geldwäsche resultieren aus der mangelhaften Spielgerätesicherheit, so wird auch der Schutz von Spielerinnen und Spielern gefährdet.......................


............................

8. Wird die Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie (2015/849) nach Ansicht der Bundesregierung Auswirkungen auf Betreibende oder Hersteller von Geldspielgeräten haben? Falls ja, welche?

9. Welche Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags unterliegen nach Kenntnisstand der Bundesregierung einer Überprüfung durch die EUKommission
(Pilot-Verfahren)?
................................


13. Wurden von italienischen Behörden im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, bei denen im Juli 2015 Berichten zufolge 1.500 Spielhallen geschlossen wurden, Anträge auf Amtshilfe
gestellt?

......................
25. Wie viele Herstellererklärungen nach § 12 Absatz 2 der Spielverordnung

hat die PTB in den letzten fünf Jahren auf ihre Korrektheit überprüft und

in wie vielen Fällen gab es zu beanstandende Abweichungen?
..........................

27. In welcher Weise wurden bei der Erstellung der Technischen Richtlinien

der PTB die obersten Finanzbehörden der Länder, das BSI, das BKA oder

weitere Behörden einbezogen? Wie wird sichergestellt, dass die Expertise

der Behörden regelmäßig und rechtzeitig für Zulassungen und Überprüfungen

genutzt wird?

Berlin, den 4. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Anton Hofreiter und Fraktion



Geschrieben von dieter116 am 19.11.2015 um 05:49:

 

auf die Antworten vom 25 * 27 bin ich ja mal gespannt.



Geschrieben von Hugo2002 am 19.11.2015 um 18:30:

 

Bravo, endlich spielt wieder die Musik auf.



Geschrieben von Meike am 20.11.2015 um 14:00:

 

Hallo Hugo,

natürlich arbeiten wir hier im Form nachhaltig.

Die novellierte SpielV ist seit dem 12.12.2014 in Kraft, danach musste man etwas abwarten, was die TR bringen, was die vielen "Beteuerungen" bringen und natürlich, ob man tatsächlich lernwillig ist aus den Verfahren Ali&Co.

Derartige Kampagnen klingen nett,

http://www.gamesundbusiness.de/news/details/neue-kampagne-information-und-klare-kante-7193/

aber ob tatsächlich "klare Kante" gezeigt wird, wird sich jetzt zeigen u.a. mit der Antwort des BMWIs.


VG
Meike



Geschrieben von gmg am 27.11.2015 um 10:13:

 

Beantwortet durch BT-Drucksache 18/6833 vom 26. 11. 2015 (noch nicht veröffentlicht).

Grüße



Geschrieben von gmg am 02.12.2015 um 13:15:

 

Interessant die Antwort auf Frage Nr. 19:
Bisher gibt es noch keine zugelassene Bauart nach der novellierten Spielverordnung.
Der PTB liegt jedoch schon eine Vielzahl von Anträgen auf Bauartzulassung vor.

Anmerkung:
Ich kann nur hoffen, dass die PTB bis zum 10. 02. 2016 durchhält, und keine Bauarten zulässt!


Grüße



Geschrieben von gmg am 02.12.2015 um 13:23:

 

Weiter interessant die Antwort auf die Frage Nr. 24:

Die PTB hat in den letzten fünf Jahren (2010 bis 2014) 703 Bauartzulassungen erteilt.
Dabei dürfte es sich wohl um die Bauartzulassungen der Bauarten 2313 - 3016 handeln.

Grüße



Geschrieben von gmg am 02.12.2015 um 13:33:

 

Frage Nr. 25:
.......Eine Statistik wird durch die PTB dafür nicht geführt.

Frage Nr. 26:
.........Regelungslücken bestehen nach Ansicht der Bundesregierung nicht.

Frage Nr. 27:
- Arbeitsgruppe BMF, PTB + Landesfinanzbehörden unter Vorsitz des BMWi im Jahr 2012...
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist eingebunden über das IT-Sicherheitsgutachten
- Zusammenarbeit mit BKA vgl. § 11 Abs. 1 SpielV
- gesicherte Aufzeichnung von Buchungsdaten unter Verwendung von aktuellen kryptografischen Verfahren .....

Grüße



Geschrieben von gmg am 02.12.2015 um 13:44:

 

Und die Entwicklung der mitgeteilten Umsatzzahlen ist für den Bereich der Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten wirklich nicht unerheblich:

2009 - rd. 3,234 Mrd. €
2010 - rd. 3,668 Mrd. €
2011 - rd. 4,026 Mrd. €
2012 - rd. 4,319 Mrd. €
2013 - rd. 4,513 Mrd. €

Zahlen jeweils noch zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.


Damit sind wir im Berichtszeitraum (5 Jahre) bei einer Steigerung von
3,848 Mrd. € Umsatz (2009) auf
5,370 Mrd. € Umsatz (2013).
1,522 Mrd. € Steigerung!

Das sind in 5 Jahren 40 % Mehrumsatz aus dem Betrieb von Spielautomaten! Respekt Respekt Respekt


Zahlen der Bundesregierung sind sicherlich eine belastbare Quelle!

Grüße



Geschrieben von gmg am 02.12.2015 um 17:03:

 

Nun ist die Drucksache 18/06833 auch im DIP veröffentlicht worden.
Beigefügt z. K.

Und die Zahlen - Antwort auf Frage Nr. 1 - nun da hat sich bei der Antwort der Bundesregierung wohl ein "kleiner Fehler" eingeschlichen.
Es handelt sich wohl eher um eine Angabe iHv. Tausenden von € als um eine Angabe iHv. Millionen von €..

Nur so kommt man auf einen Umsatz im Milliardenbereich.
Sonst wären wir bereits im Billionen Bereich... HUPS!

Angenehmes Studium.

Grüße



Geschrieben von eszet am 02.12.2015 um 21:08:

 

Fragen ist toll:
Gab es in dem Zeitraum gesicherte Aufzeichnungen der Geschäftsvorgänge?
Um welchen Betrag wurden diese Summen durch Spardongle/-software, Spardrucker usw. verkürzt?
Wie groß ist das Suchtproblem hinter diesen Zahlen?



Geschrieben von petergaukler am 03.12.2015 um 09:20:

 

auszug


19. Wie hoch ist aktuell der Anteil der Geldspielgeräte die den Vorgaben der
derzeitig gültigen Spielverordnung (ohne Punktespiel) entsprechen?
Bisher gibt es noch keine zugelassene Bauart nach der novellierten Spielverordnung.
Der PTB liegt jedoch schon eine Vielzahl von Anträgen auf Bauartzulassung
vor.
20. Wann wird jedes in Deutschland (legal) betriebene Geldspielgerät die vor
Manipulation schützenden Neuregelungen der 6. Änderungsverordnung der
Spielverordnung erfüllen?
Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung wurde festgelegt,
dass Geldspielgeräte mit alter Bauartzulassung noch bis zum 10. November 2018
betrieben werden dürfen. Spätestens mit Ablauf dieser Übergangsfrist müssen
diese Geldspielgeräte abgebaut werden. Es dürfte im Interesse der Hersteller und
Aufsteller liegen, trotz der Beschränkungen, die die novellierte Spielverordnung
den Geräten auferlegt, auch diese möglichst frühzeitig auf dem Markt bekannt zu
machen. Daher ist davon auszugehen, dass schon während der Übergangsfristeine Zunahme der Geräte auf der Grundlage der novellierten Spielverordnung aufdem Markt zu beobachten ist.

na wer es glaubt ! großes Grinsen



Geschrieben von Hugo2002 am 03.12.2015 um 11:06:

 

Na, das wird nichts mit der Musik. Wo ich auf die Antworten schaue, fällt erst auf, wie stark die Fragen intellektuell nachgebessert werden müssten.



Geschrieben von Meike am 03.12.2015 um 16:28:

 

Hallo zusammen,

zu den Antworten der Bundesregierung könnte man natürlich jetzt seitenweise Erläuterungen schreiben, damit jeder die "Feinheiten" auch nachvollziehen kann, aber ich möchte es nur exemplarisch für die Antwort 27 und da auch nur für einen Satz tun, damit nicht irgend jemand auf die Idee kommt, dass das BKA die Bauartzulassungen der PtB "abnickt" / prüft oder ähnlich.

Gem. §11 Abs. 1 SpielV heißt es

1) Über den Antrag auf Zulassung der Bauart eines Spielgerätes im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Benehmen mit dem Bundeskriminalamt.


Das Herstellen des "Benehmens" bezieht sich aber von je her auf die Zuständigkeit / die Frage Glücksspielautomat = PtB Zulassung oder Geschicklichkeitsautomat = BKA Zulassung (UB des BKA), um es einfach zu formulieren.

Bei einer "Benehmensherstellung" muss von der anderen Behörde keine Zustimmung erfolgen.

Bei den Bauartzulassungen findet sie, so weit ich es weiß, stillschweigend statt, d.h. wenn innerhalb von 14 Tagen keine widersprechende Stellungnahme zu einer Bauartzulassung erfolgt, dann ist "das Benehmen hergestellt."


Aber vielleicht erfährt man die aktuelle "Zusammenarbeit" mit dem BKA und der PtB noch ausführlicher durch eine Anfrage.

--------- wie viele Stellen es für den Bereich "Glücksspiel" gibt
--------- wie viele Stellen es für den Bereich der Zulassungsverfahren für die anderen Spiele gibt
--------- wie das Verfahren zum Herstellen des Benehmens aktuell ist
usw.


Wie geschrieben, gäbe es noch viele Fragen, damit jeder die "Feinheiten" der Antwort erkennt.

VG
Meike


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