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Geschrieben von BernshausenL am 18.11.2015 um 09:17:

  Mehrere Personen - keine GbR

Hallo zusammen,

ich hab beim besten Willen keinen passenden Eintrag gefunden und wüsste auch nicht so recht nach welchen Schlagworten ich da suchen müsste. Ich stehe momentan vor einem Problem, bei welchem ich gar nicht weiß ob es eins ist.

Folgender Sachverhalt:

Eine Bürgerin, Gewerbe ist bereits angemeldet (Herstellung von Holzrahmen), möchte in Zukunft mit zwei Freundinnen zusammen diese Sachen herstellen und verkaufen. Auf der Visitenkarte bspw. werden die drei namentlich erwähnt, gewerblich gemeldet ist allerdings nur die eine.

Eine GbR soll zunächst nicht gegründet werden und die steuerliche Abwicklung erfolgt auch alleine über die angemeldete Person. Angestellt werden bei ihr sollen die beiden Freundinnen auch nicht.

Geht das überhaupt? Welche Konstellation ist das? Gewerberechtlich/Steuerrechtlich möglich?

Ich bin überfragt und wäre über alle Ideen dankbar! anbeten



Geschrieben von Civil Servant am 18.11.2015 um 11:05:

 

Könnte unentgeltliche Mithilfe der beiden anderen sein. Inwiefern das möglich ist, insbesondere nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, weiß ich auch nicht genau. Bei Eheleuten geht es wohl.

Sollte man vielleicht Mal mit der IHK besprechen.

Sollten die nicht weiterhelfen können, wäre der RV-Träger Ansprechpartner.



Geschrieben von Rheinhesse am 18.11.2015 um 11:13:

  RE: Mehrere Personen - keine GbR

Moin aus Rheinhessen,
ob eine Person in Ihrem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt oder nicht, darf uns als Gewerbebehörde (in den meisten Fällen) egal sein, so dass hier eine Anzeigepflicht wohl nicht besteht, zumal erklärt worden ist, dass eine GbR-Gründung (noch) nicht ansteht.
Ob die Freundinnen der Gewerbetreibenden unentgeltlich oder gegen eine Bezahlung helfen ist für uns unter diesem Aspekt ebenfalls nicht relevant.
Denkbar ist allerdings, dass hier steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und andere versicherungsrechtliche Problemstellungen entstehen, die uns aber nicht interessieren sollten, allenfalls wäre bei Kenntnis des Sachverhaltes ein Hinweis an die Finanzbehörde denkbar.



Geschrieben von BernshausenL am 18.11.2015 um 11:16:

 

Sehr gut, dann gebe ich das mal so weiter smile

Danke



Geschrieben von Delius am 19.11.2015 um 10:37:

 

Hallo aus Helmstedt,

aus meiner Sicht doch ganz einfach:

1 Visitenkarte mit 3 Namen, die das Gleiche und Selbe verkaufen.
Kein Angestelltenverhältnis von 2 Personen.

Bleibt unter dem Strich nur:

2 Personen melden jeweils ein eigenes Gewerbe an, wie es schon 1 Person schon vorher (Herstellung von Holzrahmen) getan hat.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von F.Lichtenstern am 19.11.2015 um 11:42:

 

Zitat:
Original von Delius
Hallo aus Helmstedt,

aus meiner Sicht doch ganz einfach:

1 Visitenkarte mit 3 Namen, die das Gleiche und Selbe verkaufen.
Kein Angestelltenverhältnis von 2 Personen.

Bleibt unter dem Strich nur:

2 Personen melden jeweils ein eigenes Gewerbe an, wie es schon 1 Person schon vorher (Herstellung von Holzrahmen) getan hat.

Mit Grüßen aus Helmstedt


Sehe das genauso. Aber letztlich haben die Damen genau 2 Möglichkeiten. Obige oder sie entscheiden sich doch dazu, eine GbR zu gründen.



Geschrieben von Civil Servant am 19.11.2015 um 13:47:

 

Zitat:
Original von F.Lichtenstern
Aber letztlich haben die Damen genau 2 Möglichkeiten. Obige oder sie entscheiden sich doch dazu, eine GbR zu gründen.


Was aus dem Blickwinkel Gewerbemeldung ja auf das Gleiche hinausläuft, denn auch im Falle der GbR müsste jede der Damen anmelden.


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