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Geschrieben von Meike am 14.11.2015 um 07:40:

  Sicherheitskräfte in Asylbewerbereinrichtungen

Hallo zusammen,

da mich nach meinem Vortrag in Dresden zu "Sicherheitskonzepte in Flüchtlingsunterkünften"
einige Kollegen angesprochen und angemailt hatten, da sie sich aktuell für ihre Kommunen in der Planung neuer Unterkünfte befinden, bzw. die ersten Probleme abarbeiten, hier die Standards für Sicherheitsdienste in Einrichtungen des Landes NRW gem. Erlass des MIK NRW


http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2014/10/190_14/index.php


1.Es wird ausschließlich Personal des auftragsnehmenden Sicherheitsunternehmens beschäftigt. Der Einsatz von Subunternehmen ist ausgeschlossen.
2.Alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten erklären ihr Einverständnis, dass betreffend ihrer Person eine Sicherheitsheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird.
3.Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes vorzulegen.
4.Es wird ausschließlich Personal mit der Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) eingesetzt.
5.Es wird der tarifliche Mindestlohn gezahlt.
6.Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
7.Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist.
8.Alle beauftragten Sicherheitsunternehmen weisen die Mitgliedschaft im BDSW oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband nach.


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